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Maßnahme Was-B-08

Trinkwasserversorgung: Die Grundwasservorkommen sind über Wasserschutzgebiete dauerhaft zu schützen, um die Wasserversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Umwelt
  • Landesverwaltungsamt
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Zweckverbände
  • Wasserverbände
  • Wasserbehörde
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Umwelt
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Landschaftsbehörde
  • Zweckverbände
  • Wasserbehörde
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Wasserverbände

Umsetzungsansätze

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten

Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt, wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").

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Literatur

European Environment Agency (2007): Climate change and water adaptation issues. EEA Technical report No 2/2007.

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town.

Gesetze

Schutz, Verbesserung und Sanierung des Grundwasserkörpers (Art. 4 Abs. 1b EG-Richtlinie 2000/60/EG)
Wasserschutzgebiete (§ 19 WHG)
Pflicht zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen (§ 36b Abs. 2 WHG)