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Maßnahme Was-B-07

Hochwasserschutz: Ein naturnaher Ausbau von Fließgewässern (z. B. Rückbau von Verrohrungen, Aufweitung Bachbett) ist ein weiterer Beitrag zum Hochwasserschutz.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Forsten
  • Grünflächen
  • Tiefbau
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Landesverwaltungsamt
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Forsten
  • Grünflächen
  • Tiefbau
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserbehörde
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Literatur

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Berlin.

Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster (2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S. 381-394.

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.

Gesetze

Schutz, Verbesserung und Sanierung des Oberflächenwasserkörpers (Art. 4 Abs. 1a EG-Richtlinie 2000/60/EG)
Rückführung von Gewässern in einen naturnahen Zustand (§ 31 Abs. 1 WHG)
Natürliche Rückhalteflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)