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Maßnahme Was-B-05

Trinkwasserversorgung: Die Wasserwirtschaft muss mit der Energiewirtschaft zusammenarbeiten, um – insb. in den Sommermonaten – ein Wassermanagement betreiben zu können, um Konflikte der Einzelnutzungen zu minimieren.
Art der Maßnahme:
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: langfristig Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Umwelt
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Landesverwaltungsamt
  • Verbraucherzentrale
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Zweckverbände
  • Wasserverbände
  • Wasserbehörde
  • Umwelt
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Landschaftsbehörde
  • Zweckverbände
  • Wasserbehörde
  • Verbraucherzentrale
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Wasserverbände

Umsetzungsansätze

BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change. Including an approach to generate mitigation co-benefits in the context of sustainable development. First Edition. Environment Canada and University of British Columbia, Vancouver.

Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB) (2004): Infrastructure Systems, Services and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston Metropolitan Area.

 

Gesetze

keine gesetzliche Regelung auf EU- und Bundesebene vorhanden