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Maßnahme Was-B-10

Hochwasserschutz: Zum Schutz gegen Hochwasserereignisse sollte in der Landwirtschaft Flächen möglichst hangparallel bewirtschaftet werden.
Art der Maßnahme:
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtplanung
  • Umwelt
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Landesverwaltungsamt
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Zweckverbände
  • Wasserverbände
  • Stadtplanung
  • Umwelt
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Landwirtschaftskammer
  • Landwirtschaftsamt
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserbehörde
  • Zweckverbände
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Wasserverbände

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Literatur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Grundsätze der Guten fachlichen Praxis (§ 17 Abs. 2 BBodSchG)
Landwirtschaftliche Nutzung von Erosionsflächen (§ 8 Abs. 6 BBodSchV)
Landwirtschaftliche Nutzung in Überschwemmungsgebieten (§ 31b Abs. 3 WHG)