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Maßnahme Was-A-03

Hochwasserschutz:Neue private Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden.
Art der Maßnahme:
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Bauverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Landesverwaltungsamt
  • Architektenkammer
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Bauverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Zweckverbände
  • Wasserbehörde
  • Architektenkammer
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Vergabe von Erbbaurechten

Vergabe von Erbbaurechten bei gewerblich-industriellen Nutzungen: Es sind Fälle denkbar, bei denen aufgrund des Klimawandels die Gefahr von Extre-mereignissen im Zeitverlauf deutlich zunimmt, gegenwärtig aber noch keine Nutzungseinschränkungen vertretbar bzw. erforderlich sind. Dafür wäre die zeitlich befristete Vergabe von Erbbaurechten vorstellbar, um die temporale Dimension des Klimawandels zu nutzen, also so lange eine gewerbliche Flä-chennutzung einer zukünftig womöglich von Extremereignissen betroffene Flächen zuzulassen, wie diese noch vertretbar erscheint.

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Literatur

Anderson, W. (2009): Homes for a Changing Climate.

City of London Corporation (2007): Rising to the Challenge - The City of London Corporation's Climate Adaptation Strategy. London.

Fleischhauer und Bornefeld (2006): Klimawandel und Raumplanung - Ansatzpunkte der Raumordnung und Bauleitplanung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. RuR 31

Greater London Authority (Hg. 2008): The London Climate Change Adaption Strategy. S. 26, 27, 29, 36, 37. London.

London Climate Change Partnership (2007): London's Warming. London.

Office of the Deputy Prime Minister (Hg.)(2004): The Planning Response. Advice on Better Practice. London.

London Climate Change Partnership (2007):London's Warming. London.

Oesterreichisches Institut für Raumplanung (Hg.)(2004):

PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.

 

 

Gesetze

Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten (§ 31b Abs. 4 WHG)