Maßnahme Was-A-02
Hochwasserschutz: Bestehende kommunale Anlagen sind im Hinblick auf anstehende Hochwasserereignisse zu überprüfen und ggf. zu schützen, wie z.B. Sicherung von Kellerschächten, die Verlagerung empfindlicher Einrichtungen (Stromverteiler) aus dem Keller.
Art der Maßnahme: |
- Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
kurzfristig
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand
Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Sicherheit und Ordnung
- Tiefbau
- Hochbau
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Landesverwaltungsamt
- Eigenbetriebe
| - Architektenkammer
- Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
- Landwirtschaftsamt
- Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Landschaftsbehörde
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Wasserverbände
- Zweckverbände
- Wasserbehörde
| - Stadtentwicklung
- Sicherheit und Ordnung
- Tiefbau
- Hochbau
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
- Landwirtschaftsamt
- Landschaftsbehörde
- Eigenbetriebe
- Zweckverbände
- Wasserbehörde
| - Architektenkammer
- Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Landesverwaltungsamt
- Wasserverbände
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Umsetzungsansätze
Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge
Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung
und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen,
Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit
(zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).
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Ansatz: |
- städtebauliche Verträge
- Baurecht auf Zeit
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Vorgehen: |
- Beispiele für Gestaltungsoptionen:
- Einforderung Klimaanalysen
- Gestaltung Außenflächen
- Standortfestlegungen
- Maß der Nutzung
- Anschluss- /Benutzungspflichten
- Folgekosten
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Vorteile: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen für die Klimaanpassung
- Einschaltung Privater
- "übergesetzliche" Mehrleistungen
- flexible Lösungen
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Grenzen: |
- Kopplungsverbot
- Abänderung ortsrechtlicher Normen
- Gebot der Angemessenheit bzw. Übermaßverbot
- Mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung
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Beitrag zur Anpassung: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen
- Plan-B-Option
- Resilienz von Raumstrukturen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Freiburg – Klimaneutrale Stadt 2050
Das Ziel der Stadt Freiburg ist es bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadt 2011 die Studie „Freiburg 2050 – auf dem Weg zur Klimaneutralen Kommune“ in Auftrag gegeben. Diese Studie verwendet hierzu die Methode des Backcastings, d.h. es wird nicht der Weg von heute aus in die Zukunft prognostiziert und daraus Maßnahmen entwickelt, sondern die klimaneutrale Stadt im Jahr 2050 als Ausgangsbasis genommen. Hierfür wurden dann mehrere Szenarien entwickelt die Aussagen treffen, welche Entwicklungen vorangetrieben werden mussen, um dieses Ziel zu erreichen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Wolfhagen – Nachhaltige und lebendige Kernstadt Wolfhagen 2030
Die Stadt Wolfhagen nimmt an dem EU-Projekt InContext (Individuals in Context) teil. Ziel des Projektes ist sowohl den internen als auch externen Kontext für nachhaltiges Verhalten zu analysieren. Im Rahmen dieses Projektes setzt sich die Stadt Wolfhagen, zusammen mit zwei weiteren Modellkommunen, mit fördernden Faktoren und Hindernissen einer nachhaltigen Entwicklung auseinander. Im Kontext dieses Forschungsvorhabens werden Backcasting-Prozesse eingesetzt, mit deren Hilfe Ergebnisse für innovative Kooperationsmechanismen generiert werden sollen.
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
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Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
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Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
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Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
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Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
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Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Indikatorengestütztes Monitoring
Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer
besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen
Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines
Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren
möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern
Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse,
die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die
Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle
und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung
sein.
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Ansatz: |
- kontinuierliche Beobachtung
- Dokumentation von Veränderungen
- Indikatoren und Qualitätsziele
- Leitbild der resilienten Entwicklung
- diskursive und partizipative
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Vorgehen: |
- Formulierung Qualitätsziele
- Formulierung Handlungsziele
- Indikatorenauswahl (qualitativ, quantitativ)
- Festlegung Richtgrößen
- Maßnahmenauswahl
- instrumentelle Umsetzung
- Stand der Zielerfüllung, Meilensteine als
Zwischenziele
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Vorteile: |
- Vergleiche möglich
- Frühwarnfunktion
- Entscheidungsgrundlage
- öffentliches Bewusstsein
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Grenzen: |
- Bestimmung geeigneter Zielgrößen
- Bestimmung geeigneter Indikatoren
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Beitrag zur Anpassung: |
- Voraussetzung für die Anwendung von Instrumenten wie der
sequenziellen Realisierung von Planinhalten
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Dresden – des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Die Stadt Dresden hat bei der Erstellung ihres aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts Indikatoren entwickelt, durch die sich die gesamtstädtische Zielerfüllung bewerten lässt. Die Herausforderung war es Indikatoren zu finden, welche komplex aber trotzdem statistisch erfassbar sind und für diese jeweils Richtgrößen bzw. tendenzielle Zielstellungen zu formulieren. Hierzu mussten für die einzelnen Bereiche des Indikatorensystems zunächst aus dem INSEK heraus Qualitätsziele auf gesamtstädtischer Ebene formuliert werden, aus denen sich dann die erforderlichen Handlungsziele zur Erreichung der Qualitätsziele ableiten lassen. Diese wurden dann durch kommunalpolitische Richtwerte unterlegt, um die quantitative Übereinstimmung zwischen den gestellten Stadtentwicklungszielen und der Realität zu überprüfen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Moers – Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
Die Stadt Moers versucht eine nachhaltige Flächennutzung voranzutreiben, welche die Aspekte des demographischen Wandels und der Klimaanpassung berücksichtigt. Um den Handlungsbedarf in der Flächennutzung zu erkennen wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund ein umfangreiches Indikatorenset entwickelt. Mit Hilfe von insgesamt 27 Einzelindikatoren aus den Bereichen Demographie, Gesellschaft/Soziales/ Verkehr, Flächenentwicklung und Wohnen und Ökonomie. Jedes Jahr wird der Handlungsbedarf anhand dieser Indikatoren ermittelt , um die Flächenplanung daran anzupassen.
Literatur
Anderson, W. (2009): Homes for a Changing
Climate.
Mukheibir &Ziervogel (2006):
Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape
Town. S. 41
Oesterreichisches Institut für Raumplanung
(Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen
Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.
Satterthwaite, D., Huq, S., Pelling, M. et
al. (2008): Adapting to Climate Change
in Urban Areas. The possibilities and constraints in low- and
middle-income nations. In: Human Settlements Discussion Paper
Series, Theme: Climate Change and Cities - 1. International
Institute for Environment and Development. London.
Gesetze
Verpflichtung zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, insb.
Anpassung der Nutzung von Grundstücken an Hochwassergefahren (§
31a Nr. 2 WHG)