Maßnahme Was-A-13
Hochwasserschutz: Bestehende Überschwemmungsgebiete und Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind zu überprüfen und ggf. verändert festzulegen.
Art der Maßnahme: |
- Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
mittelfristig
Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand
Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Umwelt
- Bauordnung
- Liegenschaften
- Stadtplanung
- Grünflächen
| - Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Landschaftsbehörde
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Zweckverbände
- Wasserverbände
- Wasserbehörde
| - Stadtentwicklung
- Umwelt
- Bauordnung
- Liegenschaften
- Stadtplanung
- Grünflächen
- Landschaftsbehörde
- Zweckverbände
- Wasserbehörde
| - Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Wasserverbände
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Umsetzungsansätze
Einfacher Bebauungsplan
Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung
qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge
Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache
Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der
Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität
bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter
Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen
zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines
einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder
beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten
Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).
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Ansatz: |
- kein "neues" Instrument
- Planung im Bestand
- Neuaufstellung eines einfachen B-Plans
- Änderung eines qualifizierten B-Plans
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Vorgehen: |
Festsetzungsmöglichkeiten vielfältig:
- Freihalten von Flächen
- Vermeidung Versiegelung
- Anpflanzungen und Pflanzenbindung
- Erhalt/Schaffung von Grünflächen
- Steuerung der Bebauungsformen
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Vorteile: |
- kein "neues" Instrument
- geringe Komplexität
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Grenzen: |
- abschließender Katalog an (städtebaulichen)
Festsetzungen
- mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung Beitrag
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Beitrag zur Anpassung: |
- Verbesserung Aufenthaltsbedingungen
- Siedlungsdurchlüftung
- Verminderung Luftschadstoffe
- Anpassung Nutzungskonzepte
- Vorsorge Extremereignisse
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Erfurt – Bebauungsplanung Nordwestlich der Bunsenstraße
Am Stadtrand der Stadt Erfurt wurde im Zuge der Einzelhandelssteuerung ein einfacher B-Plan für ein Gewerbegebiet am Stadtrand aufgestellt, welches sich in unmittelbarer Nähe eines Kaltluftentstehungsgebiets für die Erfurter Innenstadt befindet. Um auch zukünftig die Frischluftzuführ in die Innenstadt zu gewährleisten wurde in dem B-Plan u.a. ein Verwendungsverbot von luftverunreinigenden Stoffen festgelegt sowie der Ausstoß von luftverunreinigten Stoffen aus Feuerungsanlagen neu reglementiert.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Klimaanpassung in einer historischen Altstadt
Die Altstadt von Regensburg ist nur etwa zur Hälfte mit rechtskräftigen Bebauungsplänen überplant. Es bestehen Überlegungen, einen einfachen B-Plan über die Altstadt zu legen, in dem flächendeckend Regelungen zur Reduzierung der Hitzevulnerabilität festgesetzt werden. Denkbar sind hier grünordnerische Maßnahmen, das Freihalten von stadtklimarelevanten Flächen sowie die Regelung der Baukörperlage, um ggf. bei einem Wiederaufbau ungünstige Gebäudestellungen zu vermeiden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Stadtquartier Rußhütte
Am 3. Juli 2009 kam es zu einem Starkregenereignis im Stadtteil Rußhütte in dessen Folge der kleine Fischbach zu einem reißenden Fluss anschwoll und in Mangel an Retentionsflächen über die Ufer trat. Das Flussbett ist innerhalb des Siedlungsgebietes durch teilweise illegale Anbauten der Einwohner in seiner Dimensionierung stark reduziert worden. Ehemalige Retentionsflächen sind somit nicht mehr nutzbar. Bisher handelt es sich bei diesem Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Um dem Fluss zukünftig mehr Raum zu geben ist zu prüfen, in wie weit ein Baurecht auf Zeit, ggf. in Verbindung mit einem einfachen B-Plan hier eine Lösung darstellen könnte.
Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge
Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung
und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen,
Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit
(zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).
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Ansatz: |
- städtebauliche Verträge
- Baurecht auf Zeit
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Vorgehen: |
- Beispiele für Gestaltungsoptionen:
- Einforderung Klimaanalysen
- Gestaltung Außenflächen
- Standortfestlegungen
- Maß der Nutzung
- Anschluss- /Benutzungspflichten
- Folgekosten
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Vorteile: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen für die Klimaanpassung
- Einschaltung Privater
- "übergesetzliche" Mehrleistungen
- flexible Lösungen
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Grenzen: |
- Kopplungsverbot
- Abänderung ortsrechtlicher Normen
- Gebot der Angemessenheit bzw. Übermaßverbot
- Mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung
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Beitrag zur Anpassung: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen
- Plan-B-Option
- Resilienz von Raumstrukturen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Freiburg – Klimaneutrale Stadt 2050
Das Ziel der Stadt Freiburg ist es bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadt 2011 die Studie „Freiburg 2050 – auf dem Weg zur Klimaneutralen Kommune“ in Auftrag gegeben. Diese Studie verwendet hierzu die Methode des Backcastings, d.h. es wird nicht der Weg von heute aus in die Zukunft prognostiziert und daraus Maßnahmen entwickelt, sondern die klimaneutrale Stadt im Jahr 2050 als Ausgangsbasis genommen. Hierfür wurden dann mehrere Szenarien entwickelt die Aussagen treffen, welche Entwicklungen vorangetrieben werden mussen, um dieses Ziel zu erreichen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Wolfhagen – Nachhaltige und lebendige Kernstadt Wolfhagen 2030
Die Stadt Wolfhagen nimmt an dem EU-Projekt InContext (Individuals in Context) teil. Ziel des Projektes ist sowohl den internen als auch externen Kontext für nachhaltiges Verhalten zu analysieren. Im Rahmen dieses Projektes setzt sich die Stadt Wolfhagen, zusammen mit zwei weiteren Modellkommunen, mit fördernden Faktoren und Hindernissen einer nachhaltigen Entwicklung auseinander. Im Kontext dieses Forschungsvorhabens werden Backcasting-Prozesse eingesetzt, mit deren Hilfe Ergebnisse für innovative Kooperationsmechanismen generiert werden sollen.
Indikatorengestütztes Monitoring
Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer
besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen
Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines
Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren
möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern
Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse,
die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die
Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle
und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung
sein.
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Ansatz: |
- kontinuierliche Beobachtung
- Dokumentation von Veränderungen
- Indikatoren und Qualitätsziele
- Leitbild der resilienten Entwicklung
- diskursive und partizipative
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Vorgehen: |
- Formulierung Qualitätsziele
- Formulierung Handlungsziele
- Indikatorenauswahl (qualitativ, quantitativ)
- Festlegung Richtgrößen
- Maßnahmenauswahl
- instrumentelle Umsetzung
- Stand der Zielerfüllung, Meilensteine als
Zwischenziele
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Vorteile: |
- Vergleiche möglich
- Frühwarnfunktion
- Entscheidungsgrundlage
- öffentliches Bewusstsein
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Grenzen: |
- Bestimmung geeigneter Zielgrößen
- Bestimmung geeigneter Indikatoren
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Beitrag zur Anpassung: |
- Voraussetzung für die Anwendung von Instrumenten wie der
sequenziellen Realisierung von Planinhalten
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Dresden – des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Die Stadt Dresden hat bei der Erstellung ihres aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts Indikatoren entwickelt, durch die sich die gesamtstädtische Zielerfüllung bewerten lässt. Die Herausforderung war es Indikatoren zu finden, welche komplex aber trotzdem statistisch erfassbar sind und für diese jeweils Richtgrößen bzw. tendenzielle Zielstellungen zu formulieren. Hierzu mussten für die einzelnen Bereiche des Indikatorensystems zunächst aus dem INSEK heraus Qualitätsziele auf gesamtstädtischer Ebene formuliert werden, aus denen sich dann die erforderlichen Handlungsziele zur Erreichung der Qualitätsziele ableiten lassen. Diese wurden dann durch kommunalpolitische Richtwerte unterlegt, um die quantitative Übereinstimmung zwischen den gestellten Stadtentwicklungszielen und der Realität zu überprüfen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Moers – Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
Die Stadt Moers versucht eine nachhaltige Flächennutzung voranzutreiben, welche die Aspekte des demographischen Wandels und der Klimaanpassung berücksichtigt. Um den Handlungsbedarf in der Flächennutzung zu erkennen wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund ein umfangreiches Indikatorenset entwickelt. Mit Hilfe von insgesamt 27 Einzelindikatoren aus den Bereichen Demographie, Gesellschaft/Soziales/ Verkehr, Flächenentwicklung und Wohnen und Ökonomie. Jedes Jahr wird der Handlungsbedarf anhand dieser Indikatoren ermittelt , um die Flächenplanung daran anzupassen.
Literatur
Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian
Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change.
Including an approach to generate mitigation co-benefits in the
context of sustainable development. First Edition. Environment
Canada and University of British Columbia, Vancouver.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel. Berlin.
Clean Air Partnership (2007): Cities
preparing for Climate Change - A study of six urban regions.
Toronto.
Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB)
(2004): Infrastructure Systems, Services and Climate
Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston
Metropolitan Area.
Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster
(2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer
Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S.
381-394.
Gersonius et al. (o.J.): Options planning and
assessment process for climate-proofing flooding systems.
Land Brandenburg (2008): Maßnahmenkatalog zum
Klimaschutz und zur Anpassung and die Folgen des Klimawandels.
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz, Frankfurt (Oder).
London Climate Change Partnership
(2007): London's Warming. London.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu
einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.
Oesterreichisches Institut für Raumplanung
(Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen
Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.
Gesetze
Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz in
Raumordnungsplänen (§ 8 Abs. 5 Nr. 2 ROG)
Pflicht zur Aufstellung von Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten (Art. 6 Abs. 1 EG-Richtlinie
2007/60/EG)
Pflicht zur Aufstellung von Hochwasserschutzplänen (§ 31d Abs. 1
WHG)