Maßnahme Was-A-11
Hochwasserschutz: Bestehende Überschwemmungsgebiete sind nachrichtlich zu übernehmen. Überschwemmungsgefährdete und deichgeschützte Gebiete sind zu kennzeichnen.
Art der Maßnahme: |
- Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
kurzfristig
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand
Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Umwelt
- Bauordnung
- Liegenschaften
- Grünflächen
- Stadtplanung
| - Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Zweckverbände
- Versorgungsunternehmen
- Landschaftsbehörde
- Wasserverbände
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Wasserbehörde
| - Stadtentwicklung
- Umwelt
- Bauordnung
- Liegenschaften
- Grünflächen
- Stadtplanung
- Zweckverbände
- Landschaftsbehörde
- Wasserbehörde
| - Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Wasserverbände
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
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Umsetzungsansätze
Einfacher Bebauungsplan
Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung
qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge
Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache
Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der
Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität
bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter
Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen
zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines
einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder
beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten
Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).
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Ansatz: |
- kein "neues" Instrument
- Planung im Bestand
- Neuaufstellung eines einfachen B-Plans
- Änderung eines qualifizierten B-Plans
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Vorgehen: |
Festsetzungsmöglichkeiten vielfältig:
- Freihalten von Flächen
- Vermeidung Versiegelung
- Anpflanzungen und Pflanzenbindung
- Erhalt/Schaffung von Grünflächen
- Steuerung der Bebauungsformen
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Vorteile: |
- kein "neues" Instrument
- geringe Komplexität
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Grenzen: |
- abschließender Katalog an (städtebaulichen)
Festsetzungen
- mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung Beitrag
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Beitrag zur Anpassung: |
- Verbesserung Aufenthaltsbedingungen
- Siedlungsdurchlüftung
- Verminderung Luftschadstoffe
- Anpassung Nutzungskonzepte
- Vorsorge Extremereignisse
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Erfurt – Bebauungsplanung Nordwestlich der Bunsenstraße
Am Stadtrand der Stadt Erfurt wurde im Zuge der Einzelhandelssteuerung ein einfacher B-Plan für ein Gewerbegebiet am Stadtrand aufgestellt, welches sich in unmittelbarer Nähe eines Kaltluftentstehungsgebiets für die Erfurter Innenstadt befindet. Um auch zukünftig die Frischluftzuführ in die Innenstadt zu gewährleisten wurde in dem B-Plan u.a. ein Verwendungsverbot von luftverunreinigenden Stoffen festgelegt sowie der Ausstoß von luftverunreinigten Stoffen aus Feuerungsanlagen neu reglementiert.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Klimaanpassung in einer historischen Altstadt
Die Altstadt von Regensburg ist nur etwa zur Hälfte mit rechtskräftigen Bebauungsplänen überplant. Es bestehen Überlegungen, einen einfachen B-Plan über die Altstadt zu legen, in dem flächendeckend Regelungen zur Reduzierung der Hitzevulnerabilität festgesetzt werden. Denkbar sind hier grünordnerische Maßnahmen, das Freihalten von stadtklimarelevanten Flächen sowie die Regelung der Baukörperlage, um ggf. bei einem Wiederaufbau ungünstige Gebäudestellungen zu vermeiden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Stadtquartier Rußhütte
Am 3. Juli 2009 kam es zu einem Starkregenereignis im Stadtteil Rußhütte in dessen Folge der kleine Fischbach zu einem reißenden Fluss anschwoll und in Mangel an Retentionsflächen über die Ufer trat. Das Flussbett ist innerhalb des Siedlungsgebietes durch teilweise illegale Anbauten der Einwohner in seiner Dimensionierung stark reduziert worden. Ehemalige Retentionsflächen sind somit nicht mehr nutzbar. Bisher handelt es sich bei diesem Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Um dem Fluss zukünftig mehr Raum zu geben ist zu prüfen, in wie weit ein Baurecht auf Zeit, ggf. in Verbindung mit einem einfachen B-Plan hier eine Lösung darstellen könnte.
Indikatorengestütztes Monitoring
Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer
besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen
Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines
Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren
möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern
Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse,
die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die
Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle
und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung
sein.
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Ansatz: |
- kontinuierliche Beobachtung
- Dokumentation von Veränderungen
- Indikatoren und Qualitätsziele
- Leitbild der resilienten Entwicklung
- diskursive und partizipative
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Vorgehen: |
- Formulierung Qualitätsziele
- Formulierung Handlungsziele
- Indikatorenauswahl (qualitativ, quantitativ)
- Festlegung Richtgrößen
- Maßnahmenauswahl
- instrumentelle Umsetzung
- Stand der Zielerfüllung, Meilensteine als
Zwischenziele
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Vorteile: |
- Vergleiche möglich
- Frühwarnfunktion
- Entscheidungsgrundlage
- öffentliches Bewusstsein
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Grenzen: |
- Bestimmung geeigneter Zielgrößen
- Bestimmung geeigneter Indikatoren
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Beitrag zur Anpassung: |
- Voraussetzung für die Anwendung von Instrumenten wie der
sequenziellen Realisierung von Planinhalten
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Dresden – des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Die Stadt Dresden hat bei der Erstellung ihres aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts Indikatoren entwickelt, durch die sich die gesamtstädtische Zielerfüllung bewerten lässt. Die Herausforderung war es Indikatoren zu finden, welche komplex aber trotzdem statistisch erfassbar sind und für diese jeweils Richtgrößen bzw. tendenzielle Zielstellungen zu formulieren. Hierzu mussten für die einzelnen Bereiche des Indikatorensystems zunächst aus dem INSEK heraus Qualitätsziele auf gesamtstädtischer Ebene formuliert werden, aus denen sich dann die erforderlichen Handlungsziele zur Erreichung der Qualitätsziele ableiten lassen. Diese wurden dann durch kommunalpolitische Richtwerte unterlegt, um die quantitative Übereinstimmung zwischen den gestellten Stadtentwicklungszielen und der Realität zu überprüfen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Moers – Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
Die Stadt Moers versucht eine nachhaltige Flächennutzung voranzutreiben, welche die Aspekte des demographischen Wandels und der Klimaanpassung berücksichtigt. Um den Handlungsbedarf in der Flächennutzung zu erkennen wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund ein umfangreiches Indikatorenset entwickelt. Mit Hilfe von insgesamt 27 Einzelindikatoren aus den Bereichen Demographie, Gesellschaft/Soziales/ Verkehr, Flächenentwicklung und Wohnen und Ökonomie. Jedes Jahr wird der Handlungsbedarf anhand dieser Indikatoren ermittelt , um die Flächenplanung daran anzupassen.
Literatur
Clean Air Partnership (2007): Cities
preparing for Climate Change - A study of six urban regions.
Toronto.
Gersonius et al. (o.J.): Options planning and
assessment process for climate-proofing flooding systems.
Land Brandenburg (2008): Maßnahmenkatalog zum
Klimaschutz und zur Anpassung and die Folgen des Klimawandels.
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz, Frankfurt (Oder).
London Climate Change Partnership
(2007): London's Warming. London.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu
einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.
Oesterreichisches Institut für Raumplanung
(Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen
Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.
Gesetze
Kennzeichnung überschwemmungsgefährdeter Gebiete (§ 31c Abs. 1
WHG)
Nachrichtliche Übernahme von Überschwemmungsgebieten in
Flächennutzungspläne (§ 5 Abs. 4a BauGB)
Nachrichtliche Übernahme von Überschwemmungsgebieten in
Bebauungspläne (§ 8 Abs. 6a BauGB)