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Maßnahme Was-A-11

Hochwasserschutz: Bestehende Überschwemmungsgebiete sind nachrichtlich zu übernehmen. Überschwemmungsgefährdete und deichgeschützte Gebiete sind zu kennzeichnen.
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Bauordnung
  • Liegenschaften
  • Grünflächen
  • Stadtplanung
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Bauordnung
  • Liegenschaften
  • Grünflächen
  • Stadtplanung
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserbehörde
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

Clean Air Partnership (2007): Cities preparing for Climate Change - A study of six urban regions. Toronto.

Gersonius et al. (o.J.): Options planning and assessment process for climate-proofing flooding systems.

Land Brandenburg (2008): Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung and die Folgen des Klimawandels. Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Frankfurt (Oder).

London Climate Change Partnership (2007): London's Warming. London.

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.

Oesterreichisches Institut für Raumplanung (Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Kennzeichnung überschwemmungsgefährdeter Gebiete (§ 31c Abs. 1 WHG)
Nachrichtliche Übernahme von Überschwemmungsgebieten in Flächennutzungspläne (§ 5 Abs. 4a BauGB)
Nachrichtliche Übernahme von Überschwemmungsgebieten in Bebauungspläne (§ 8 Abs. 6a BauGB)