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Maßnahme Was-A-10

Hochwasserschutz: Retentionsflächen sind als Schutzmaßnahmen zur Minderung von Hochwasserereignissen einzuplanen und ggf. auszuweiten.
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: langfristig Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Bauordnung
  • Sport
  • Liegenschaften
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Grünflächen
  • Hochbau
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Bauordnung
  • Sport
  • Liegenschaften
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Grünflächen
  • Hochbau
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserbehörde
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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Multifunktionale Flächennutzung

Multifunktionale Nutzung bedeutet eine zeitlich parallele mehrfache Nutzung einer Fläche für unterschiedliche Bodennutzungen. Zugleich wird im Gegensatz zum Konzept der temporären Zwischennutzung (etwa einer Brachfläche) auf ein dauerhaftes Nebeneinander mehrerer Nutzungen abgestellt.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Flächenkreislaufwirtschaft

Die Flächenkreislaufwirtschaft hat vorrangig und systematisch die Ausschöpfung der bestehenden Flächenpotenziale im Bestand zum Ziel und lässt nur unter bestimmten Bedingungen die Inanspruchnahme neuer Flächen zu. Die Ansätze zur Brachflächenaktivierung bzw. Rückbau/Renaturierung sind hinsichtlich ihrer Flexibilität unter sich ändernden Rahmenbedingungen wie dem klimawandel zu diskutieren. Besondere Potenziale bieten sich vor allem im Hinblick auf Verlagerungen von Nutzungen oder die Suche nach alternativen Standorten.

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Zwischennutzungen

Zwischennutzungen können dazu dienen, Flächen mit unsicherer Realisierungsperspektive einer sinnvollen temporären Nutzung zuzuführen oder unter unsicheren Rahmenbedingungen eine Fläche zwischenzeitlich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, bis eine gesicherte Entscheidungsgrundlage vorhanden ist. Hier bieten sich beispielsweise temporäre Parkkonzepte oder auch zeitlich befristete bauliche Vorhaben an, um insbesondere bei öffentlichen Flächen den Verwertungsdruck zu reduzieren und Brachflächen im Stadtbild zu vermeiden.

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Literatur

European Environment Agency (2009): Ensuring quality of life in Europe's cities and towns.

European Environment Agency (2009): Regional climate change and adaptation - The Alps facing the challenge of changing water resources. No 9/2009.

Fleischhauer und Bornefeld (2006): Klimawandel und Raumplanung - Ansatzpunkte der Raumordnung und Bauleitplanung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. RuR 31. 

Greater London Authority (2008): The London climate change adaptation strategy - Draft Report. London.

Grill et al. (2006): Adapting cities for climate change: the role of the green infrastructure.

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.

Office of the Deputy Prime Minister (Hg.)(2004): The Planning Response. Advice on Better Practice. London. 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Inhalte von Hochwasserrisikomanagementplänen (Art. 7 Abs. 3 EG-Richtlinie 2007/60/EG)
Pflicht zur Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten (§ 31a Abs. 6 WHG)
Pflicht zur Aufstellung von Hochwasserschutzplänen (§ 31d Abs. 1 WHG)
Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 ROG)