Maßnahme Was-A-01
Hochwasserschutz: Neue kommunale Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden.
Art der Maßnahme: |
- Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
mittelfristig
Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand
Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Krankenhaus
- Gesundheit
- Sport
- Eigenbetriebe
- Liegenschaften
- Hochbau
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Landesverwaltungsamt
| - Architektenkammer
- Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
- Landwirtschaftsamt
- Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Zweckverbände
- Versorgungsunternehmen
- Landschaftsbehörde
- Wasserverbände
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Wasserbehörde
| - Stadtentwicklung
- Krankenhaus
- Gesundheit
- Sport
- Eigenbetriebe
- Liegenschaften
- Hochbau
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
- Landwirtschaftsamt
- Zweckverbände
- Landschaftsbehörde
- Wasserbehörde
| - Architektenkammer
- Landesanstalt für Umwelt und Geologie
- Versorgungsunternehmen
- Wasserverbände
- Landesumweltamt
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Landesverwaltungsamt
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Umsetzungsansätze
Einfacher Bebauungsplan
Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung
qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge
Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache
Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der
Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität
bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter
Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen
zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines
einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder
beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten
Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).
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Ansatz: |
- kein "neues" Instrument
- Planung im Bestand
- Neuaufstellung eines einfachen B-Plans
- Änderung eines qualifizierten B-Plans
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Vorgehen: |
Festsetzungsmöglichkeiten vielfältig:
- Freihalten von Flächen
- Vermeidung Versiegelung
- Anpflanzungen und Pflanzenbindung
- Erhalt/Schaffung von Grünflächen
- Steuerung der Bebauungsformen
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Vorteile: |
- kein "neues" Instrument
- geringe Komplexität
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Grenzen: |
- abschließender Katalog an (städtebaulichen)
Festsetzungen
- mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung Beitrag
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Beitrag zur Anpassung: |
- Verbesserung Aufenthaltsbedingungen
- Siedlungsdurchlüftung
- Verminderung Luftschadstoffe
- Anpassung Nutzungskonzepte
- Vorsorge Extremereignisse
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Erfurt – Bebauungsplanung Nordwestlich der Bunsenstraße
Am Stadtrand der Stadt Erfurt wurde im Zuge der Einzelhandelssteuerung ein einfacher B-Plan für ein Gewerbegebiet am Stadtrand aufgestellt, welches sich in unmittelbarer Nähe eines Kaltluftentstehungsgebiets für die Erfurter Innenstadt befindet. Um auch zukünftig die Frischluftzuführ in die Innenstadt zu gewährleisten wurde in dem B-Plan u.a. ein Verwendungsverbot von luftverunreinigenden Stoffen festgelegt sowie der Ausstoß von luftverunreinigten Stoffen aus Feuerungsanlagen neu reglementiert.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Klimaanpassung in einer historischen Altstadt
Die Altstadt von Regensburg ist nur etwa zur Hälfte mit rechtskräftigen Bebauungsplänen überplant. Es bestehen Überlegungen, einen einfachen B-Plan über die Altstadt zu legen, in dem flächendeckend Regelungen zur Reduzierung der Hitzevulnerabilität festgesetzt werden. Denkbar sind hier grünordnerische Maßnahmen, das Freihalten von stadtklimarelevanten Flächen sowie die Regelung der Baukörperlage, um ggf. bei einem Wiederaufbau ungünstige Gebäudestellungen zu vermeiden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Stadtquartier Rußhütte
Am 3. Juli 2009 kam es zu einem Starkregenereignis im Stadtteil Rußhütte in dessen Folge der kleine Fischbach zu einem reißenden Fluss anschwoll und in Mangel an Retentionsflächen über die Ufer trat. Das Flussbett ist innerhalb des Siedlungsgebietes durch teilweise illegale Anbauten der Einwohner in seiner Dimensionierung stark reduziert worden. Ehemalige Retentionsflächen sind somit nicht mehr nutzbar. Bisher handelt es sich bei diesem Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Um dem Fluss zukünftig mehr Raum zu geben ist zu prüfen, in wie weit ein Baurecht auf Zeit, ggf. in Verbindung mit einem einfachen B-Plan hier eine Lösung darstellen könnte.
Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge
Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung
und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen,
Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit
(zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).
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Ansatz: |
- städtebauliche Verträge
- Baurecht auf Zeit
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Vorgehen: |
- Beispiele für Gestaltungsoptionen:
- Einforderung Klimaanalysen
- Gestaltung Außenflächen
- Standortfestlegungen
- Maß der Nutzung
- Anschluss- /Benutzungspflichten
- Folgekosten
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Vorteile: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen für die Klimaanpassung
- Einschaltung Privater
- "übergesetzliche" Mehrleistungen
- flexible Lösungen
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Grenzen: |
- Kopplungsverbot
- Abänderung ortsrechtlicher Normen
- Gebot der Angemessenheit bzw. Übermaßverbot
- Mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung
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Beitrag zur Anpassung: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen
- Plan-B-Option
- Resilienz von Raumstrukturen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Freiburg – Klimaneutrale Stadt 2050
Das Ziel der Stadt Freiburg ist es bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadt 2011 die Studie „Freiburg 2050 – auf dem Weg zur Klimaneutralen Kommune“ in Auftrag gegeben. Diese Studie verwendet hierzu die Methode des Backcastings, d.h. es wird nicht der Weg von heute aus in die Zukunft prognostiziert und daraus Maßnahmen entwickelt, sondern die klimaneutrale Stadt im Jahr 2050 als Ausgangsbasis genommen. Hierfür wurden dann mehrere Szenarien entwickelt die Aussagen treffen, welche Entwicklungen vorangetrieben werden mussen, um dieses Ziel zu erreichen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Wolfhagen – Nachhaltige und lebendige Kernstadt Wolfhagen 2030
Die Stadt Wolfhagen nimmt an dem EU-Projekt InContext (Individuals in Context) teil. Ziel des Projektes ist sowohl den internen als auch externen Kontext für nachhaltiges Verhalten zu analysieren. Im Rahmen dieses Projektes setzt sich die Stadt Wolfhagen, zusammen mit zwei weiteren Modellkommunen, mit fördernden Faktoren und Hindernissen einer nachhaltigen Entwicklung auseinander. Im Kontext dieses Forschungsvorhabens werden Backcasting-Prozesse eingesetzt, mit deren Hilfe Ergebnisse für innovative Kooperationsmechanismen generiert werden sollen.
Multifunktionale Flächennutzung
Multifunktionale Nutzung bedeutet eine zeitlich parallele
mehrfache Nutzung einer Fläche für unterschiedliche
Bodennutzungen. Zugleich wird im Gegensatz zum Konzept der
temporären Zwischennutzung (etwa einer Brachfläche) auf ein
dauerhaftes Nebeneinander mehrerer Nutzungen abgestellt.
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Ansatz: |
- enger Zusammenhang mit Baurecht auf Zeit
- zeitlich parallele mehrfache Nutzung einer Fläche für
unterschiedliche Bodennutzungen
- dauerhaftes Nebeneinander von Nutzungen
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Vorgehen: |
- Baulasten als Absicherung für private Flächen
- Grunddienstbarkeit
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Vorteile: |
- Erhebliche Effizienzsteigerungen möglich
- Reduzierung von Risiken bei Extremereignissen
- Mitwirkung privater Eigentümer möglich
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Grenzen: |
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Beitrag zur Anpassung: |
- Bewältigung der Problematik von Starkregenereignissen
(Notentwässerungswege)
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Syke – Parkplatz als Notentwässerungsfläche
Die Stadt Syke nutzt den Parkplatz der örtlichen Kreissparkasse als Überschwemmungsgebiet der Hache nach einem Starkregenereignis.
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
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Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
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Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
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Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
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Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
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Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Vergabe von Erbbaurechten
Vergabe von Erbbaurechten bei gewerblich-industriellen
Nutzungen: Es sind Fälle denkbar, bei denen aufgrund des
Klimawandels die Gefahr von Extre-mereignissen im Zeitverlauf
deutlich zunimmt, gegenwärtig aber noch keine
Nutzungseinschränkungen vertretbar bzw. erforderlich sind. Dafür
wäre die zeitlich befristete Vergabe von Erbbaurechten
vorstellbar, um die temporale Dimension des Klimawandels zu
nutzen, also so lange eine gewerbliche Flä-chennutzung einer
zukünftig womöglich von Extremereignissen betroffene Flächen
zuzulassen, wie diese noch vertretbar erscheint.
[mehr]
Ansatz: |
- temporale Dimension des Klimawandels
- "wirtschaftlich eigentumsähnlich"
- Beispiel: gewerbliche Flächennutzungen
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Vorgehen: |
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Vorteile: |
- (zeitlich befristete) Nutzungen möglich
- Kreislauffähigkeit
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Grenzen: |
- Kopplung an gewerbliche Nutzungen möglich?
- "auflösende" Bedingungen
- Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen:
- kommunale Eigentümerschaft
- Lage (Erschließung/Nachfrage)
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Beitrag zur Anpassung: |
- No-regret-Strategie", d.h. zeitlich begrenzte
Nutzungsmöglichkeit von Flächen, solange keine gravierenden
Klimafolgen eintreten
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Umsetzungsbeispiel: München – Entwicklung eines Grundstücks in der Messestadt-Riem
1996 entwickelte die Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen (WOGENO) in der Messestadt Riem eine gemeinschaftliche "autofreie" Wohnanlage. Nach langen Verhandlungen mit der Stadt erhielt die WOGENO den Zuschlag für eine Errichtung einer Wohnanlage in Erbbaurecht, am südlichen Rand der Messestadt Riem.
Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten
Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger
klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in
der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand
ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler
möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden
Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren
Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt,
wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der
Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").
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Ansatz: |
- Basis: Robustheitskonzept
- Realisierung in langen Zeiträumen
- mehrere suboptimale Endzustände
- "Wenn-dann-Relation"
- Priorisierung
- Flexibilität
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Vorgehen: |
- Entschärfung planungspolitischer Konflikte (keine harte "
ja/nein"- Entscheidung erforderlich
- schrittweise Verwirklichung programmierter
Bodennutzung
- effizienter Ressourceneinsatz
- Flexibilität
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Vorteile: |
- Entschärfung planungspolitischer Konflikte (keine harte "
ja/nein"- Entscheidung erforderlich
- schrittweise Verwirklichung programmierter
Bodennutzung
- effizienter Ressourceneinsatz
- Flexibilität
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Grenzen: |
- laufendes Flächenmonitoring erforderlich
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Beitrag zur Anpassung: |
- Flächenentwicklung flexibel anpassbar an neues Wissen über
Klimafolgen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Berlin – Flächennutzungsplanung
Seit 2004 stehen in Berlin Freiflächen, die im FNP als gewerbliche Bauflächen gekennzeichnet sind, nur noch als strategische Reserve zur Verfügung. Erst wenn hierfür ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen wird können diese aktiviert werden. Durch die hierdurch erforderliche laufende Beobachtung der Bedarfsentwicklung werden weitere Bereiche aufgezeigt, in denen die geplante Art der Flächennutzung überprüft werden sollte.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Flächenpriorisierung im Flächennutzungsplan
Ca. 20-25 "Baulandreserven" sind seit der FNP-Aufstellung 1983 baulich nicht genutzt worden. Diese Flächen werden durch die Fachämter der Stadtverwaltung und beauftragte Landschaftsplaner sowie Stadtklimaexperten hinsichtlich Flächenbedarf und Flächeneignung geprüft. Dazu wurden zahlreiche Prüfkriterien gebildet, u.a. werden auch die Aspekte" Hoch-/Grundwasserprobleme" und "Klimarelevanz" berücksichtigt. Im Rahmen der FNP-Fortschreibung sollen die Bauflächen auf Basis der Prüfergebnisse eine Priorisierung erfahren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass weniger gefährdeten Flächen vorrangig entwickelt werden.
Literatur
Anderson, W. (2009):
Homes for a Changing Climate. Homes
Bauministerkonferenz
(2007): Klimaschutz in den Bereichen Bauen,
Wohnen und Stadtentwicklung.
Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wasser
und Geologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(Hg.)(2005): Raumplanung und Naturgefahren
(Empfehlungen). Bern.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS)(Hg.)(2007):
Raumwentwicklungsstrategien zum Klimawandel. Dokumentation der
Fachtagung am 30. Oktober 2007 im Umweltforum in Berlin.
Berlin.
de Bruin et al. (2009): Adapting to climate
change in The Netherlands: an inventory of climate adaptation
options and ranking of alternatives. In: Climatic Change 95, p.
26-45.
Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster
(2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer
Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S.
381-394.
Greater London Authority (Hg. 2008): The
London Climate Change Adaption Strategy. S. 11.
London.
London Climate Change Partnership
(2007): London's Warming. London.
Mukheibir &Ziervogel (2006):
Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape
Town. S. 41
Office of the Deputy Prime Minister
(Hg.)(2004): The Planning Response. Advice on Better
Practice. London.
Oesterreichisches Institut für Raumplanung
(Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen
Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.
Gesetze
Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei der
Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Verpflichtung zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, insb.
Anpassung der Nutzung von Grundstücken an Hochwassergefahren (§
31a Nr. 2 WHG)