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Maßnahme Was-A-01

Hochwasserschutz: Neue kommunale Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Krankenhaus
  • Gesundheit
  • Sport
  • Eigenbetriebe
  • Liegenschaften
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Landesverwaltungsamt
  • Architektenkammer
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftsamt
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Wasserbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Krankenhaus
  • Gesundheit
  • Sport
  • Eigenbetriebe
  • Liegenschaften
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftsamt
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Wasserbehörde
  • Architektenkammer
  • Landesanstalt für Umwelt und Geologie
  • Versorgungsunternehmen
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Multifunktionale Flächennutzung

Multifunktionale Nutzung bedeutet eine zeitlich parallele mehrfache Nutzung einer Fläche für unterschiedliche Bodennutzungen. Zugleich wird im Gegensatz zum Konzept der temporären Zwischennutzung (etwa einer Brachfläche) auf ein dauerhaftes Nebeneinander mehrerer Nutzungen abgestellt.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Vergabe von Erbbaurechten

Vergabe von Erbbaurechten bei gewerblich-industriellen Nutzungen: Es sind Fälle denkbar, bei denen aufgrund des Klimawandels die Gefahr von Extre-mereignissen im Zeitverlauf deutlich zunimmt, gegenwärtig aber noch keine Nutzungseinschränkungen vertretbar bzw. erforderlich sind. Dafür wäre die zeitlich befristete Vergabe von Erbbaurechten vorstellbar, um die temporale Dimension des Klimawandels zu nutzen, also so lange eine gewerbliche Flä-chennutzung einer zukünftig womöglich von Extremereignissen betroffene Flächen zuzulassen, wie diese noch vertretbar erscheint.

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Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten

Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt, wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").

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Literatur

Anderson, W. (2009): Homes for a Changing Climate. Homes

Bauministerkonferenz (2007): Klimaschutz in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung.

Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wasser und Geologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Hg.)(2005): Raumplanung und Naturgefahren (Empfehlungen). Bern.

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)(Hg.)(2007): Raumwentwicklungsstrategien zum Klimawandel. Dokumentation der Fachtagung am 30. Oktober 2007 im Umweltforum in Berlin. Berlin.

de Bruin et al. (2009): Adapting to climate change in The Netherlands: an inventory of climate adaptation options and ranking of alternatives. In: Climatic Change 95, p. 26-45.

Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster (2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S. 381-394.

Greater London Authority (Hg. 2008): The London Climate Change Adaption Strategy. S. 11. London.

London Climate Change Partnership (2007): London's Warming. London.

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town. S. 41

Office of the Deputy Prime Minister (Hg.)(2004): The Planning Response. Advice on Better Practice. London.

Oesterreichisches Institut für Raumplanung (Hg.)(2004): PROFAN - Präventive RaumOrdnung gegen Folgeschäden aus Naturkatastrophen. Wien.

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Verpflichtung zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, insb. Anpassung der Nutzung von Grundstücken an Hochwassergefahren (§ 31a Nr. 2 WHG)