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Maßnahme Ver-K-02

Verkehrsinfrastruktur: Fahrbahnbeläge sind in Zukunft im Hinblick auf stärkere Temperaturschwankungen auszulegen (Schadensreparaturen sind ggf. häufiger durchzuführen).
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: langfristig Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Tiefbauunternehmen
  • Verkehrsunternehmen
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
  • Verkehrsbehörde
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Verkehrsbehörde
  • Tiefbauunternehmen
  • Verkehrsunternehmen
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Literatur

Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change. Including an approach to generate mitigation co-benefits in the context of sustainable development. First Edition. Environment Canada and University of British Columbia, Vancouver. 

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Berlin.

Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB) (2004): Infrastructure Systems, Services and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston Metropolitan Area.

 

Greater London Authority (2008): The London climate change adaptation strategy - Draft Report. London. 

Institute for Catastrophic Loss Reduction, Research and Analysis Division (Hg.) (2004): Background Paper on Disaster Resilient Cities. Ottawa.

Mayor's Office of Long-Term Planning and Sustainability (2009): Climate Risk Information. New York City Pannel on Climate Change. New York.

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town.

 

 

 

 

Gesetze

keine gesetzliche Regelung auf EU- und Bundesebene vorhanden