Maßnahme Ver-K-02
Verkehrsinfrastruktur: Fahrbahnbeläge sind in Zukunft im Hinblick auf stärkere Temperaturschwankungen auszulegen (Schadensreparaturen sind ggf. häufiger durchzuführen).
Art der Maßnahme: |
- Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
langfristig
Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit hohem Kostenaufwand
Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Baubetriebshof
- Stadtentwicklung
- Tiefbau
- Wirtschafts- und Verkehrsförderung
| - Tiefbauunternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Landesamt für Verkehr und Straßenbau
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
- Verkehrsbehörde
| - Baubetriebshof
- Stadtentwicklung
- Tiefbau
- Wirtschafts- und Verkehrsförderung
- Verkehrsbehörde
| - Tiefbauunternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Landesamt für Verkehr und Straßenbau
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
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Umsetzungsansätze
Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge
Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung
und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen,
Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit
(zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).
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Ansatz: |
- städtebauliche Verträge
- Baurecht auf Zeit
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Vorgehen: |
- Beispiele für Gestaltungsoptionen:
- Einforderung Klimaanalysen
- Gestaltung Außenflächen
- Standortfestlegungen
- Maß der Nutzung
- Anschluss- /Benutzungspflichten
- Folgekosten
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Vorteile: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen für die Klimaanpassung
- Einschaltung Privater
- "übergesetzliche" Mehrleistungen
- flexible Lösungen
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Grenzen: |
- Kopplungsverbot
- Abänderung ortsrechtlicher Normen
- Gebot der Angemessenheit bzw. Übermaßverbot
- Mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung
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Beitrag zur Anpassung: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen
- Plan-B-Option
- Resilienz von Raumstrukturen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Freiburg – Klimaneutrale Stadt 2050
Das Ziel der Stadt Freiburg ist es bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadt 2011 die Studie „Freiburg 2050 – auf dem Weg zur Klimaneutralen Kommune“ in Auftrag gegeben. Diese Studie verwendet hierzu die Methode des Backcastings, d.h. es wird nicht der Weg von heute aus in die Zukunft prognostiziert und daraus Maßnahmen entwickelt, sondern die klimaneutrale Stadt im Jahr 2050 als Ausgangsbasis genommen. Hierfür wurden dann mehrere Szenarien entwickelt die Aussagen treffen, welche Entwicklungen vorangetrieben werden mussen, um dieses Ziel zu erreichen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Wolfhagen – Nachhaltige und lebendige Kernstadt Wolfhagen 2030
Die Stadt Wolfhagen nimmt an dem EU-Projekt InContext (Individuals in Context) teil. Ziel des Projektes ist sowohl den internen als auch externen Kontext für nachhaltiges Verhalten zu analysieren. Im Rahmen dieses Projektes setzt sich die Stadt Wolfhagen, zusammen mit zwei weiteren Modellkommunen, mit fördernden Faktoren und Hindernissen einer nachhaltigen Entwicklung auseinander. Im Kontext dieses Forschungsvorhabens werden Backcasting-Prozesse eingesetzt, mit deren Hilfe Ergebnisse für innovative Kooperationsmechanismen generiert werden sollen.
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
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Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
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Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
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Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
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Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
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Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Literatur
Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian
Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change.
Including an approach to generate mitigation co-benefits in the
context of sustainable development. First Edition. Environment
Canada and University of British Columbia, Vancouver.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel. Berlin.
Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB)
(2004): Infrastructure Systems, Services and Climate
Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston
Metropolitan Area.
Greater London Authority (2008): The London
climate change adaptation strategy - Draft Report. London.
Institute for Catastrophic Loss Reduction, Research
and Analysis Division (Hg.) (2004): Background Paper on
Disaster Resilient Cities. Ottawa.
Mayor's Office of Long-Term Planning and
Sustainability (2009): Climate Risk Information. New
York City Pannel on Climate Change. New York.
Mukheibir &Ziervogel (2006):
Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape
Town.
Gesetze
keine gesetzliche Regelung auf EU- und Bundesebene
vorhanden