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Maßnahme Ver-A-05

Siedlungsstruktur: Um Verkehre generell reduzieren zu können, muss das Leitbild der Stadt der kurzen Wege durch Nutzungsmischung umgesetzt werden.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n):

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Immissionsschutz
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Touristikverbände und -vereine
  • Verbraucherzentrale
  • Hafenmeisterei
  • Wasserbehörde
  • Wasser- und Schifffahrtsverband
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
  • Verkehrsbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Immissionsschutz
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Wasserbehörde
  • Verkehrsbehörde
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Touristikverbände und -vereine
  • Verbraucherzentrale
  • Hafenmeisterei
  • Wasser- und Schifffahrtsverband
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten

Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt, wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").

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Literatur

Bauministerkonferenz (2007): Klimaschutz in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung. Berlin.

European Environment Agency (2009): Ensuring quality of life in Europe's cities and towns.

 

 

 

 

Gesetze

Verkehrsvermindernde Raumstrukturen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 ROG)
Verkehrsvermeidende und -vermindernde städtebauliche Entwicklung (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB)