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Maßnahme Ver-A-03

Veränderung des Modal Split: Förderung des ÖPNV als Alternative für den MIV (auf langen Strecken).
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Kultur
  • Eigenbetriebe
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Klimaschutzagentur
  • Touristikverbände und -vereine
  • Hafenmeisterei
  • Wasser- und Schifffahrtsverband
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
  • Stadtentwicklung
  • Kultur
  • Eigenbetriebe
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Klimaschutzagentur
  • Touristikverbände und -vereine
  • Hafenmeisterei
  • Wasser- und Schifffahrtsverband
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Literatur

Greater London Authority (Hg. 2008): The London Climate Change Adaption Strategy. S. 94. London.

HCMC: BMBF, BTU, Future Megacities Projekt, Megacity Research Project TP. S. 130.Ho Chi Minh.

Gesetze

Öffentlicher Personennahverkehr ist Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 1 RegG)
Ausreichende Bedienung mit öffentlichen Verkehrsleistungen (§ 8 Abs. 3 PBefG)