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Maßnahme Tou-K-04

Allgemein: Entwicklung/Ausbau des sanften Tourismus als Alternative zu energieintensiven Form des Tourismus.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: langfristig Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Umwelt
  • Stadtentwicklung
  • Forsten
  • Kultur
  • Touristik
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landschaftsbehörde
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Denkmalbehörde
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Umwelt
  • Stadtentwicklung
  • Forsten
  • Kultur
  • Touristik
  • Landschaftsbehörde
  • Denkmalbehörde
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Literatur

 

 

 

 

 


 

 

Gesetze

keine gesetzliche Regelung auf EU- und Bundesebene vorhanden