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Maßnahme Tou-B-01

Sommertourismus: Auf eine intensiver Überwachung von Badeseen ist hinzuwirken, um gesundheitsrelevante Informationen über deren Wasserqualitäten zu sammeln.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Statistik und Wahlen
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Sicherheit und Ordnung
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landschaftsbehörde
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Denkmalbehörde
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Statistik und Wahlen
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Sicherheit und Ordnung
  • Landschaftsbehörde
  • Denkmalbehörde
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau

Umsetzungsansätze

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

keine Literatur

Gesetze

Festlegung von Grenzwerten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 1 Abs. 1 BImSchG)
Festlegung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (RICHTLINIE 98/83/EG (Trinkwasserrichtlinie))
Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (RICHTLINIE 2006/118/EG (Grundwasserrichtlinie))
Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Hier Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung (§ 37 Infektionsschutz-Gesetz (IfSG))
Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung (RICHTLINIE 2008/105/EG (Prioritäre Stoffe Richtlinie))
Überwachung von Gewässern (§ 21 Abs.1 WHG)