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Maßnahme Tou-A-02

Sommertourismus: Aufstellung eines Tourismus-Masterplanes. U.a. zur Verkehrsvermeidung und Entwicklung von Erholungsmöglichkeiten (insbesondere für die Extremhitzetage).
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Museen
  • Denkmalpflege
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Touristik
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landschaftsbehörde
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Denkmalbehörde
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Museen
  • Denkmalpflege
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Touristik
  • Landschaftsbehörde
  • Denkmalbehörde
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Sportverbände
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau

Umsetzungsansätze

Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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Literatur

Greater London Authority (Hg. 2008): The London Climate Change Adaption Strategy. S. 79. London.

Nordregio (Nordic Centre for Spatial Development) (o.J.): Gefährdung durch Klimawandel und europäische Kommunen Handlungsleitfaden zur Anpassung und Reaktion. Stockholm.

 

Gesetze

Angepasste Einsatzplanung durch städtisches Konzept (§ 1 Abs.6 Nr.11 BauGB)