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Maßnahme Tec-K-01

Ertüchtigung Entsorgungsinfrastruktur: Entsorgungsanlagen der Stadtentwässerung (Kanalnetze, Speicherbecken, Rückhaltebecken, Abführungssysteme) müssen auf ihre Kapazität überprüft und ggf. neu dimensioniert werden
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Feuerwehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Tiefbauunternehmen
  • Ver- und Entsorgungsträger
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Versorgungsunternehmen
  • Wasserbehörde
  • Zweckverbände
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Stadtentwicklung
  • Eigenbetriebe
  • Tiefbau
  • Feuerwehr
  • Wasserbehörde
  • Zweckverbände
  • Tiefbauunternehmen
  • Ver- und Entsorgungsträger
  • Wasserverbände
  • Landesumweltamt
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesverwaltungsamt
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Ansatz zur ökonomischen Bewertung: Das Fallbeispiel 'Hochwasserschutz an der Leutra' (Jena)

Für den Bereich des Hochwasserschutzes verdeutlicht das Beispiel der Leutra in Jena die Potenziale der ökonomischen Bewertung. Hier werden verschiedene Planvarianten einer Hochwasserschutzmaßnahme vor dem Hintergrund von Kosten und Nutzen bewertet. Das Beispiel zeigt, wie Planalternativen unter ökomischen Gesichstspunkten evaluiert werden können und so eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden kann.

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Literatur

Clean Air Partnership (2007): Cities preparing for Climate Change - A study of six urban regions. Toronto.

Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB) (2004): Infrastructure Systems, Services and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston Metropolitan Area.

Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster (2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S. 381-394.

Greater London Authority (Hg. 2008): The London Climate Change Adaption Strategy. S. 93. London.

HCMC: BMBF, BTU, Future Megacities Projekt, Megacity Research Project TP. S. 110, 143, 158.Ho Chi Minh.

 

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town. S.32, 44

Office of the Deputy Prime Minister (Hg.)(2004): The Planning Response. Advice on Better Practice. London. 

Satterthwaite, D., Huq, S., Pelling, M. et al. (2008): Adapting to Climate Change in Urban Areas. The possibilities and constraints in low- and middle-income nations. In: Human Settlements Discussion Paper Series, Theme: Climate Change and Cities - 1. International Institute for Environment and Development. London.

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Vermeidung von Störungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung (§ 31b Abs. 2 Nr. 2 WHG)
Abwasserbeseitigung (§ 18a Abs. 1 WHG)