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Maßnahme Tec-B-05

Ertüchtigung Versorgungsinfrastruktur: Leitungsnetze der Stromversorgung müssen gegenüber Extremereignissen robust ausgeführt werden, Erdverkabelung ist im Einzelfall zu prüfen.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n):

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Tiefbau
  • Hochbau
  • Eigenbetriebe
  • Landesverwaltungsamt
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Post- und Fernmeldewesen
  • Versorgungsunternehmen
  • Ver- und Entsorgungsträger
  • Zweckverbände
  • Tiefbau
  • Hochbau
  • Eigenbetriebe
  • Zweckverbände
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Post- und Fernmeldewesen
  • Versorgungsunternehmen
  • Ver- und Entsorgungsträger
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Literatur

HCMC: BMBF, BTU, Future Megacities Projekt, Megacity Research Project TP. S. 152, 157.Ho Chi Minh.

Gesetze

Sicherstellung leitungsgebundener Energieversorgung (§1 EnWG)
Aufgaben von Energieversorgungsnetzbetreibern (§11 Abs. 1 EnWG)