Maßnahme Tec-B-03
Management Versorgungsinfrastruktur: Für den Schadenseintritt durch ein Extremereignis muss die Wasserversorgung sichergestellt sein.
Art der Maßnahme: |
- Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
- Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
|
Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
langfristig
Langfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann langfristig, d. h. innerhalb von einigen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden, weil erhebliche Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme erhebliche Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur sehr langsam veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Veränderung der Siedlungsstruktur).
mit moderatem Kostenaufwand
Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Eigenbetriebe
- Tiefbau
- Landesverwaltungsamt
| - Architektenkammer
- Wasserverbände
- Ver- und Entsorgungsträger
- Landesumweltamt
- Versorgungsunternehmen
- Wasserbehörde
- Zweckverbände
| - Eigenbetriebe
- Tiefbau
- Wasserbehörde
- Zweckverbände
| - Architektenkammer
- Wasserverbände
- Ver- und Entsorgungsträger
- Landesumweltamt
- Versorgungsunternehmen
- Landesverwaltungsamt
|
Umsetzungsansätze
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
[mehr]
Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
|
|
Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
|
Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
|
|
Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
|
Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Indikatorengestütztes Monitoring
Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer
besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen
Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines
Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren
möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern
Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse,
die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die
Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle
und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung
sein.
[mehr]
Ansatz: |
- kontinuierliche Beobachtung
- Dokumentation von Veränderungen
- Indikatoren und Qualitätsziele
- Leitbild der resilienten Entwicklung
- diskursive und partizipative
|
|
Vorgehen: |
- Formulierung Qualitätsziele
- Formulierung Handlungsziele
- Indikatorenauswahl (qualitativ, quantitativ)
- Festlegung Richtgrößen
- Maßnahmenauswahl
- instrumentelle Umsetzung
- Stand der Zielerfüllung, Meilensteine als
Zwischenziele
|
Vorteile: |
- Vergleiche möglich
- Frühwarnfunktion
- Entscheidungsgrundlage
- öffentliches Bewusstsein
|
|
Grenzen: |
- Bestimmung geeigneter Zielgrößen
- Bestimmung geeigneter Indikatoren
|
Beitrag zur Anpassung: |
- Voraussetzung für die Anwendung von Instrumenten wie der
sequenziellen Realisierung von Planinhalten
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Dresden – des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Die Stadt Dresden hat bei der Erstellung ihres aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts Indikatoren entwickelt, durch die sich die gesamtstädtische Zielerfüllung bewerten lässt. Die Herausforderung war es Indikatoren zu finden, welche komplex aber trotzdem statistisch erfassbar sind und für diese jeweils Richtgrößen bzw. tendenzielle Zielstellungen zu formulieren. Hierzu mussten für die einzelnen Bereiche des Indikatorensystems zunächst aus dem INSEK heraus Qualitätsziele auf gesamtstädtischer Ebene formuliert werden, aus denen sich dann die erforderlichen Handlungsziele zur Erreichung der Qualitätsziele ableiten lassen. Diese wurden dann durch kommunalpolitische Richtwerte unterlegt, um die quantitative Übereinstimmung zwischen den gestellten Stadtentwicklungszielen und der Realität zu überprüfen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Moers – Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
Die Stadt Moers versucht eine nachhaltige Flächennutzung voranzutreiben, welche die Aspekte des demographischen Wandels und der Klimaanpassung berücksichtigt. Um den Handlungsbedarf in der Flächennutzung zu erkennen wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund ein umfangreiches Indikatorenset entwickelt. Mit Hilfe von insgesamt 27 Einzelindikatoren aus den Bereichen Demographie, Gesellschaft/Soziales/ Verkehr, Flächenentwicklung und Wohnen und Ökonomie. Jedes Jahr wird der Handlungsbedarf anhand dieser Indikatoren ermittelt , um die Flächenplanung daran anzupassen.
Literatur
Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (2008): Klimawandel in
Nordrhein-Westfalen - Wege zu einer Anpassungsstrategie.
Düsseldorf.
Office of the Deputy Prime Minister
(Hg.)(2004):
The Planning Response. Advice on Better Practice. London.
Gesetze
Vermeidung von Störungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
(§ 31b Abs. 2 Nr. 2 WHG)