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Maßnahme Men-B-06

Gesundheitsrisiken durch Vektoren und Pollen: Die Veränderung (vektorbasierter) Infektionskrankheiten und anderer klimabedingter Gesundheitsgefährdungen (z.B. Allergene) muss überwacht und flächenspezifisch dargestellt werden, um frühzeitig Maßnahmen einleiten zu können.
Art der Maßnahme:
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Immissionsschutz
  • Stadtentwicklung
  • Zivilschutz
  • Krankenhaus
  • Gesundheit
  • Sport
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Stadtplanung
  • Ärztekammer
  • Verkehrsunternehmen
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst
  • Immissionsschutz
  • Stadtentwicklung
  • Zivilschutz
  • Krankenhaus
  • Gesundheit
  • Sport
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Stadtplanung
  • Ärztekammer
  • Verkehrsunternehmen
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst

Umsetzungsansätze

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change. Including an approach to generate mitigation co-benefits in the context of sustainable development. First Edition. Environment Canada and University of British Columbia, Vancouver.

Feenstra et al. (1998): Handbook on Methods for Climate Change Impact Assessment and Adaptation Strategies. UNEP und vrije Universiteit Amsterdam. Amsterdam.

Füssel, H. M. und R.J.T. Klein (2004): Conceptual Frameworks of adaptation to climate change and their application to human health. PIK. Potsdam.

Greater London Authority (2008): The London climate change adaptation strategy - Draft Report. London. 

Land Brandenburg (2008): Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung and die Folgen des Klimawandels. Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Frankfurt (Oder). 

London Climate Change Partnership (2007): London's Warming. London. 

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town.Cape Town.

Nordregio (Nordic Centre for Spatial Development): Gefährdung durch Klimawandel und europäische Kommunen Handlungsleitfaden zur Anpassung und Reaktion. Stockholm.  

Satterthwaite, D., Huq, S., Pelling, M. et al. (2008): Adapting to Climate Change in Urban Areas. The possibilities and constraints in low- and middle-income nations. In: Human Settlements Discussion Paper Series, Theme: Climate Change and Cities - 1. International Institute for Environment and Development. London.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Prävention durch Aufklärung (§ 3 IfSG)