Maßnahme Men-B-02
Thermische Entlastung: In städtischen Konzepten sollte immer wieder darauf verwiesen werden, dass vor allem gesundheitlich exponierte Bevölkerungsgruppen (Alte, Kinder, Kranke) über ein hitzeangepasstes Verhalten („richtige“ Bekleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Aufenthalt im Freien) aufgeklärt werden.
Art der Maßnahme: |
- Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
kurzfristig
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand
Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Zivilschutz
- Krankenhaus
- Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtplanung
- Gesundheit
| - Krankenkassen
- Ärztekammer
- Sportverbände
- Landesamt für Soziales und Versorgung
- Amt für Immissionsschutz
- Deutscher Wetterdienst
- Hilfsorganisationen
| - Stadtentwicklung
- Zivilschutz
- Krankenhaus
- Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtplanung
- Amt für Immissionsschutz
- Gesundheit
| - Krankenkassen
- Ärztekammer
- Sportverbände
- Landesamt für Soziales und Versorgung
- Deutscher Wetterdienst
- Hilfsorganisationen
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Umsetzungsansätze
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
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Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
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Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
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Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
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Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
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Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten
Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger
klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in
der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand
ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler
möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden
Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren
Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt,
wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der
Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").
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Ansatz: |
- Basis: Robustheitskonzept
- Realisierung in langen Zeiträumen
- mehrere suboptimale Endzustände
- "Wenn-dann-Relation"
- Priorisierung
- Flexibilität
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Vorgehen: |
- Entschärfung planungspolitischer Konflikte (keine harte "
ja/nein"- Entscheidung erforderlich
- schrittweise Verwirklichung programmierter
Bodennutzung
- effizienter Ressourceneinsatz
- Flexibilität
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Vorteile: |
- Entschärfung planungspolitischer Konflikte (keine harte "
ja/nein"- Entscheidung erforderlich
- schrittweise Verwirklichung programmierter
Bodennutzung
- effizienter Ressourceneinsatz
- Flexibilität
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Grenzen: |
- laufendes Flächenmonitoring erforderlich
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Beitrag zur Anpassung: |
- Flächenentwicklung flexibel anpassbar an neues Wissen über
Klimafolgen
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Berlin – Flächennutzungsplanung
Seit 2004 stehen in Berlin Freiflächen, die im FNP als gewerbliche Bauflächen gekennzeichnet sind, nur noch als strategische Reserve zur Verfügung. Erst wenn hierfür ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen wird können diese aktiviert werden. Durch die hierdurch erforderliche laufende Beobachtung der Bedarfsentwicklung werden weitere Bereiche aufgezeigt, in denen die geplante Art der Flächennutzung überprüft werden sollte.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Flächenpriorisierung im Flächennutzungsplan
Ca. 20-25 "Baulandreserven" sind seit der FNP-Aufstellung 1983 baulich nicht genutzt worden. Diese Flächen werden durch die Fachämter der Stadtverwaltung und beauftragte Landschaftsplaner sowie Stadtklimaexperten hinsichtlich Flächenbedarf und Flächeneignung geprüft. Dazu wurden zahlreiche Prüfkriterien gebildet, u.a. werden auch die Aspekte" Hoch-/Grundwasserprobleme" und "Klimarelevanz" berücksichtigt. Im Rahmen der FNP-Fortschreibung sollen die Bauflächen auf Basis der Prüfergebnisse eine Priorisierung erfahren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass weniger gefährdeten Flächen vorrangig entwickelt werden.
Literatur
Bizikova, Neale and Burton (2008): Canadian
Communities' Guidebook for Adaptation to Climate Change.
Including an approach to generate mitigation co-benefits in the
context of sustainable development. First Edition. Environment
Canada and University of British Columbia, Vancouver.
Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wasser
und Geologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(Hg.)(2005): Raumplanung und Naturgefahren
(Empfehlungen). Bern.
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel. Berlin.
Clean Air Partnership (2007): Cities
preparing for Climate Change - A study of six urban regions.
Toronto.
Climate's Long-term Impacts on Metro Boston
(CLIMB)(2004): Infrastructure Systems, Services
and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies
for the Boston Metropolitan Area. Boston.
European Environment Agency (2009): Regional
climate change and adaptation - The Alps facing the challenge of
changing water resources. No 9/2009. Kopenhagen.
Füssel, H. M. und R.J.T. Klein (2004):
Conceptual Frameworks of adaptation to climate change and their
application to human health.PIK. Potsdam.
Institute for Catastrophic Loss Reduction, Research
and Analysis Division (Hg.)(2004): Background Paper on
Disaster Resilient Cities. Ottawa.
Mukheibir &Ziervogel (2006):
Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape
Town. CApe Town.
US AID ASIA (Hg.)(2007): How Resilient is
Your Coastal Community? A Guide for Evaluating Community
Resilience to Tsunamis and Other Coastal Hazards.
Gesetze
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (§ 3 UIG)
Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen (§ 7 Abs.1
UIG)
Pflicht zur Vorbeugung gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 1 Abs. 1 BImSchG)
Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 10 Abs.1 UIG)