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Maßnahme Men-A-07

Thermische Entlastung: Erhalt von offenen Wasserflächen (blaue Strukturen). Sie haben eine ausgleichende Wirkung auf die Lufttemperatur, da Wasser sich im Vergleich zur Luft langsamer erwärmt und seine Verdunstung zur Abkühlung der aufgeheizten Innenstadtluft beiträgt.
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Sport
  • Sicherheit und Ordnung
  • Stadtreinigung
  • Eigenbetriebe
  • Forsten
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Feuerwehr
  • Gesundheit
  • Sportverbände
  • Wasserbehörde
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftskammer
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt
  • Landschaftsbehörde
  • Bodenschutzbehörde
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Sport
  • Sicherheit und Ordnung
  • Stadtreinigung
  • Eigenbetriebe
  • Forsten
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Stadtplanung
  • Wasserbehörde
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftskammer
  • Feuerwehr
  • Gesundheit
  • Landschaftsbehörde
  • Bodenschutzbehörde
  • Sportverbände
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)(Hg.)(2007): Raumwentwicklungsstrategien zum Klimawandel. Dokumentation der Fachtagung am 30. Oktober 2007 im Umweltforum in Berlin. Berlin.

Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB)(2004): Infrastructure Systems, Services and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston Metropolitan Area. Boston.

 

 

 

Gesetze

Schutz von Gewässern (§ 31 BNatSchG)
Schutz vor nachteiligen Einwirkungen auf ein Gewässer (§ 19 WHG)
Darstellung von Wasserflächen (§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB)
Festsetzung von Wasserflächen (§ 9 Abs.1 Nr.16 BauGB)
Verbot der Aufstellung von Bauleitplänen in Überschwemmungsgebieten (§ 31b Abs. 4 WHG)
Berücksichtigung der Hochwasserschutzbelange bei der Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten (§ 31b Abs. 4 WHG)