Navigation und Service

Maßnahme Men-A-05

Lufthygiene: Schutz großflächiger Grün- und Brachflächen. Sie bewirken eine Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Belastungssituation durch Filterung und Festlegen von Schadstoffen und Stäuben und durch Abkühlung der Lufttemperaturen
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Sport
  • Forsten
  • Gesundheit
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Grünflächen
  • Stadtplanung
  • Landesnationalparkamt
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Bodenschutzbehörde
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt
  • Landschaftsbehörde
  • Landwirtschaftskammer
  • Nachbargemeinden
  • Sportverbände
  • Wasserbehörde
  • Baubetriebshof
  • Stadtentwicklung
  • Sport
  • Forsten
  • Bodenschutzbehörde
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Gesundheit
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Grünflächen
  • Stadtplanung
  • Landschaftsbehörde
  • Landwirtschaftskammer
  • Wasserbehörde
  • Landesnationalparkamt
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt
  • Nachbargemeinden
  • Sportverbände

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

[mehr]

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

[mehr]

Multifunktionale Flächennutzung

Multifunktionale Nutzung bedeutet eine zeitlich parallele mehrfache Nutzung einer Fläche für unterschiedliche Bodennutzungen. Zugleich wird im Gegensatz zum Konzept der temporären Zwischennutzung (etwa einer Brachfläche) auf ein dauerhaftes Nebeneinander mehrerer Nutzungen abgestellt.

[mehr]

BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

[mehr]

Flächenkreislaufwirtschaft

Die Flächenkreislaufwirtschaft hat vorrangig und systematisch die Ausschöpfung der bestehenden Flächenpotenziale im Bestand zum Ziel und lässt nur unter bestimmten Bedingungen die Inanspruchnahme neuer Flächen zu. Die Ansätze zur Brachflächenaktivierung bzw. Rückbau/Renaturierung sind hinsichtlich ihrer Flexibilität unter sich ändernden Rahmenbedingungen wie dem klimawandel zu diskutieren. Besondere Potenziale bieten sich vor allem im Hinblick auf Verlagerungen von Nutzungen oder die Suche nach alternativen Standorten.

[mehr]

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

[mehr]

Zwischennutzungen

Zwischennutzungen können dazu dienen, Flächen mit unsicherer Realisierungsperspektive einer sinnvollen temporären Nutzung zuzuführen oder unter unsicheren Rahmenbedingungen eine Fläche zwischenzeitlich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, bis eine gesicherte Entscheidungsgrundlage vorhanden ist. Hier bieten sich beispielsweise temporäre Parkkonzepte oder auch zeitlich befristete bauliche Vorhaben an, um insbesondere bei öffentlichen Flächen den Verwertungsdruck zu reduzieren und Brachflächen im Stadtbild zu vermeiden.

[mehr]

Literatur

 

Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster (2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S. 381-394.

Feenstra et al. (1998): Handbook on Methods for Climate Change Impact Assessment and Adaptation Strategies. UNEP und vrije Universiteit Amsterdam. Amsterdam.

Land Brandenburg (2008): Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung and die Folgen des Klimawandels. Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Frankfurt (Oder).

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2008): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Wege zu einer Anpassungsstrategie. Düsseldorf.

Stock, M. (Hrsg.) (2005): KLARA: Klimawandel - Auswirkungen, Risiken, Anpassung. PIK, Potsdam.

Umweltbundesamt (2006): Anpassung an Klimaänderungen in Deutschland. Dessau.

Gesetze

Darstellung von Flächen mit Nutzungsbeschränkungen (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB)
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft
und Wald (§ 5 Abs.2 Nr.9a und b BauGB)
Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB)
Erhaltungsgebot des Waldes aufgrund seiner klimatischen Funktion (§ 2 Abs. Nr. 6 und 10 BNatschG)
Festsetzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Festsetzung der Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen (§ 9 Abs.1 Nr.10 BauGB)
Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald (§ 9 Abs.1 Nr.18 BauGB)