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Maßnahme Men-A-10

Lufthygiene: Insbesondere in klimatisch-lufthygienisch stark belasteten Bereichen ist auf eine Verringerung des Emissionsaufkommens, (v.a. der Verkehrsemissionen) hinzuwirken
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Sicherheit und Ordnung
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Gesundheit
  • Architektenkammer
  • Wasserbehörde
  • Sportverbände
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Amt für Immissionsschutz
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftskammer
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst
  • Hilfsorganisationen
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt
  • Landschaftsbehörde
  • Bodenschutzbehörde
  • Stadtentwicklung
  • Stadtplanung
  • Sicherheit und Ordnung
  • Immissionsschutz
  • Umwelt
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Wasserbehörde
  • Amt für Immissionsschutz
  • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  • Landwirtschaftskammer
  • Gesundheit
  • Landschaftsbehörde
  • Bodenschutzbehörde
  • Architektenkammer
  • Sportverbände
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Nachbargemeinden
  • Deutscher Wetterdienst
  • Hilfsorganisationen
  • Landesanstalt für Großschutzgebiete
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)(Hg.)(2007): Raumwentwicklungsstrategien zum Klimawandel. Dokumentation der Fachtagung am 30. Oktober 2007 im Umweltforum in Berlin. Berlin.

Clean Air Partnership (2007): Cities preparing for Climate Change - A study of six urban regions. Toronto.

Climate's Long-term Impacts on Metro Boston (CLIMB)(2004): Infrastructure Systems, Services and Climate Change: Integrated Impacts and Response Strategies for the Boston Metropolitan Area. Boston.

de Bruin et al. (2009): Adapting to climate change in The Netherlands: an inventory of climate adaptation options and ranking of alternatives. In Climatic Change 95, p. 26-45. 

Dosch, F., Porsche, L., &P. Schuster (2008): Anpassung an den Klimawandel aus europäischer Perspektive. In: Informationen zur Raumentwicklung. Heft 6/7. S. 381-394. 

European Environment Agency (2009): Ensuring quality of life in Europe's cities and towns. Kopenhagen.

Greater London Authority (2008): The London climate change adaptation strategy - Draft Report. London. 

Mayor's Office of Long-Term Planning and Sustainability (2009): Climate Risk Information. New York City Pannel on Climate Change. New York. 

Umweltbundesamt (2006): Anpassung an Klimaänderungen in Deutschland. Dessau.

 

 

 

 

Gesetze

Verkehrsbeschränkung (§ 40 Abs.2 BImSchG)
Festsetzung von Immissions- und Emissionswerten (§ 48a Abs.1 BImSchG)
Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an der bundesweiten Stromversorgung (§ 1 EEG)
Anforderungen an energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden sowie Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen (§ 1 EnEG)
Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (§ 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Förderung der Kreislaufwirtschaft (§ 1 KrW-/AbfG)
Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen, Festlegung einheitlicher Beurteilungsmethoden, Verfügbarkeit von öffentlichen Informationen (RICHTLINIE 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa)