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Maßnahme Luf-K-02

Bepflanzung: Anpflanzen von widerstandsfähigen (Straßen)Bäumen zur lokalen Verbesserung der Luftqualität.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kleine Gemeinde, Kreisangehörig, Kreisfrei

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Immissionsschutz
  • Stadtplanung
  • Umwelt
  • Grünflächen
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Garten- und Landschaftsbauunternehmen
  • Amt für Immissionsschutz
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Landschaftsbehörde
  • Landesumweltamt
  • Stadtentwicklung
  • Tiefbau
  • Immissionsschutz
  • Stadtplanung
  • Umwelt
  • Grünflächen
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Amt für Immissionsschutz
  • Landschaftsbehörde
  • Garten- und Landschaftsbauunternehmen
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Ansatz zur ökonomischen Bewertung: Das Fallbeispiel 'Senkung des sommerlichen Hitzestresses' (Jena)

Das Fallbepiels 'Eichplatz' (Jena) verdeutlicht die Potenziale ökonomischer Bewertungsverfahren für die planerische und politsche Entscheidungsfindung vor dem Hintergrund der Frage von Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen. Anhand der Problemstellung 'Senkung des sommerlichen Hitzestresses auf dem Eichplatz' werden verschiedene Maßnahmenbündel einer ökonimschen Bewertung unterzogen, um auf diese Weise optimale Maßnahmenbündel zu identifizieren. Die betrachteten Maßnahmen umfassen dabei die Bereiche 'Wasser', 'Begrünung', 'Verschattung' und 'Erhöhung des Oberflächenrückstrahlvermögens'.

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Literatur

keine Literatur

Gesetze

Festsetzung für das Anpflanzen in einem Plangebiet (§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB)