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Maßnahme Luf-B-04

Tourismus allgemein: Verschlechterungen der Luftqualität (Ozonbelastung) können Auswirkungen auf den Tourismus haben denen ggf. durch angepasste Tourismuskonzepte begegnet werden muss.
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Touristik
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Touristikverbände und -vereine
  • Amt für Immissionsschutz
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Zweckverbände
  • Landesumweltamt
  • Landschaftsbehörde
  • Touristik
  • Amt für Immissionsschutz
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Kurort- und Heilbäderverband
  • Touristikverbände und -vereine
  • Landesfremdenverkehrsverband
  • Umwelt- und Naturschutzverbände
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

 

 

 

Gesetze

Vorbeugungsmaßnahmen gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 1 Abs. 1 BImSchG)
Anerkennung als und Festlegung von Immissionsschutz-Richtlinien für Heilbäder, Kurorte und Erholungsorte (Ländergesetzgebung (Kurortegesetze oder Verordnungen))
Angepasste Einsatzplanung durch städtisches Konzept (§ 1 Abs.6 Nr.11 BauGB)