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Maßnahme Luf-B-01

Abfallentsorgung: Rechtzeitige bzw. häufigere Abfallentsorgung.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Sicherheit und Ordnung
  • Tiefbau
  • Eigenbetriebe
  • Stadtreinigung
  • Landesverwaltungsamt
  • Entsorgungsunternehmen
  • Amt für Immissionsschutz
  • Amt für Abfallwirtschaft
  • Zweckverbände
  • Landesumweltamt
  • Sicherheit und Ordnung
  • Tiefbau
  • Eigenbetriebe
  • Stadtreinigung
  • Amt für Immissionsschutz
  • Amt für Abfallwirtschaft
  • Zweckverbände
  • Entsorgungsunternehmen
  • Landesverwaltungsamt
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Literatur

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze

Anforderungen an das Sammeln und Einsammeln von Abfällen (§ 7 Abs.1 Nr.3 KrW-/ AbfG)
Anforderungen an die Abfallbeseitigung (§ 12 Abs.1 Nr.2 KrW-/ AbfG)