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Maßnahme Luf-A-01

Frischluftzufuhr: Die Transportbahnen für die urbane  Frischluftzufuhr müssen freigehalten werden, unvermeidbare bauliche Querungen sollten nur wenig beeinträchtigen (z.B. Brücken statt Dämme zur Talquerung).
Art der Maßnahme:
  • Planerische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Berücksichtigung in Plänen und Programmen bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Tiefbau
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Grünflächen
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Zweckverbände
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Landschaftsbehörde
  • Landesumweltamt
  • Stadtentwicklung
  • Umwelt
  • Tiefbau
  • Wirtschafts- und Verkehrsförderung
  • Grünflächen
  • Hochbau
  • Bauordnung
  • Stadtplanung
  • Zweckverbände
  • Landschaftsbehörde
  • Landesamt für Verkehr und Straßenbau
  • Landesumweltamt

Umsetzungsansätze

Einfacher Bebauungsplan

Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).

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Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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Multifunktionale Flächennutzung

Multifunktionale Nutzung bedeutet eine zeitlich parallele mehrfache Nutzung einer Fläche für unterschiedliche Bodennutzungen. Zugleich wird im Gegensatz zum Konzept der temporären Zwischennutzung (etwa einer Brachfläche) auf ein dauerhaftes Nebeneinander mehrerer Nutzungen abgestellt.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Konzept der sequenziellen Realisierung von Planinhalten

Das Problem der Schätzung von Wahrscheinlichkeiten künftiger klimawandelbezogener Ereignisse soll verringert werden, indem in der Planung nicht von einem einzigen wünschenswerten Endzustand ausgegangen wird. Es werden vielmehr eine Reihe suboptimaler möglicher Endzustände vorweggedacht, die nach einer initiierenden Entscheidung überhaupt noch erreichbar sind. Die weiteren Entscheidungsstufen werden offen gehalten und dann ausgeführt, wenn Dringlichkeit besteht bzw. die Unsicherheit der Informationen überwunden ist ("Wenn-dann-Relationen").

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Literatur

City of London Corporation (2007): Rising to the Challenge - The City of London Corporation's Climate Adaptation Strategy. London. 

 

Mukheibir &Ziervogel (2006): Framework for Adaption to Climate Change in the City of Cape Town. S. 48

Gesetze

Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung (GFZ + Höhe) (§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB )
Festsetzungen zur Bauweise (offen/geschlossen) sowie Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Festsetzung von mit Bebauung freizuhaltender Flächen (§ 9 Abs.1 Nr.10 BauGB)
Darstellung von Grünflächen (§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB)
Freihaltung von Retentionsräumen (§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB)
Darstellung von Flächen mit Nutzungsbeschränkungen (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB)
Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB)
Festsetzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Festsetzung von Gemeinbedarfs- sowie Spiel- und Sportflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Abstimmung der Bauleitpläne benachbarter Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)