Maßnahme Ene-K-01
Information und Kommunikation: Durch Leitfäden und Schulung zum Energiemanagement kann die Bevölkerung über Einspar- und Anpassungsmöglichkeiten informiert werden.
Art der Maßnahme: |
- Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf
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Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
kurzfristig
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit geringem Kostenaufwand
Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand:
Nur geringe finanzielle Mittel notwendig (ca. 1.000 bis ca. 10.000 EUR), die in der Regel aus dem laufenden Haushalt heraus aufgebracht werden können (organisatorische Maßnahmen, informationsbezogene Maßnahmen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Eigenbetriebe
- Bauordnung
- Kultur
- Schulen
- Weiterbildung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Landesverwaltungsamt
| - Klimaschutzagentur
- Architektenkammer
- Verbraucherzentrale
- Landwirtschaftskammer
- Landesumweltamt
- Zweckverbände
- Versorgungsunternehmen
- Landesamt für Bauen und Verkehr
| - Stadtentwicklung
- Eigenbetriebe
- Bauordnung
- Kultur
- Schulen
- Weiterbildung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Landwirtschaftskammer
- Zweckverbände
| - Klimaschutzagentur
- Architektenkammer
- Verbraucherzentrale
- Landesumweltamt
- Versorgungsunternehmen
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Landesverwaltungsamt
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Umsetzungsansätze
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
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Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
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Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
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Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
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Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
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Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
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Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Literatur
Bauministerkonferenz (2007): Klimaschutz in
den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung.
City of London Corporation (2007): Rising to
the Challlenge - The City of London Corporation's Climate
Adaptation Strategy.London.
Feenstra et al. (1998): Handbook on Methods
for Climate Change Impact Assessment and Adaptation Strategies.
UNEP und vrije Universiteit Amsterdam.
Greater London Authority (Hg.
2008): The London Climate Change
Adaption Strategy. S. 41, 55, 58. London.
Gesetze
Energieausweise (§ 5a EnEG)