Maßnahme Ene-B-06
Regenerative Energieerzeugung: Die Nutzung lokaler/regionaler Biomasse zur Energiegewinnung ist zu fördern.
Art der Maßnahme: |
- Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)
|
Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde
Umsetzbarkeit:
kurzfristig
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit moderatem Kostenaufwand
Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).
Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen
Weitere Akteure: |
Kleine und kreisangehörige Gemeinden |
Kreisfreie Städte |
intern |
extern |
intern |
extern |
- Stadtentwicklung
- Eigenbetriebe
- Stadtplanung
- Forsten
- Landesverwaltungsamt
| - Architektenkammer
- Klimaschutzagentur
- Verbraucherzentrale
- Landwirtschaftskammer
- Landesumweltamt
- Zweckverbände
- Versorgungsunternehmen
- Landesamt für Bauen und Verkehr
| - Stadtentwicklung
- Eigenbetriebe
- Stadtplanung
- Forsten
- Landwirtschaftskammer
- Zweckverbände
| - Architektenkammer
- Klimaschutzagentur
- Verbraucherzentrale
- Landesumweltamt
- Versorgungsunternehmen
- Landesamt für Bauen und Verkehr
- Landesverwaltungsamt
|
Umsetzungsansätze
Einfacher Bebauungsplan
Die komplexen Bedingungen und die hohe rechtliche Bedeutung
qualifizierter Bebauungspläne münden in differenzierte und enge
Festsetzungen, die schon nach kurzer Zeit überholt sind. Einfache
Bebauungspläne werden vor allem aus Gründen der
Verfahrensvereinfachung oder auch aufgrund der hohen Komplexität
bebauter Gebiete gelegentlich zur Überplanung bereits bebauter
Gebiete aufgestellt und sind in verschiedenen Einsatzbereichen
zur Anpassung an den Klimawandel denkbar (Neuaufstellung eines
einfachen Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich oder
beplanten Außenbereich; Änderung eines qualifizierten
Bebauungsplans durch einen einfachen Bebauungsplan).
[mehr]
Ansatz: |
- kein "neues" Instrument
- Planung im Bestand
- Neuaufstellung eines einfachen B-Plans
- Änderung eines qualifizierten B-Plans
|
|
Vorgehen: |
Festsetzungsmöglichkeiten vielfältig:
- Freihalten von Flächen
- Vermeidung Versiegelung
- Anpflanzungen und Pflanzenbindung
- Erhalt/Schaffung von Grünflächen
- Steuerung der Bebauungsformen
|
Vorteile: |
- kein "neues" Instrument
- geringe Komplexität
|
|
Grenzen: |
- abschließender Katalog an (städtebaulichen)
Festsetzungen
- mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung Beitrag
|
Beitrag zur Anpassung: |
- Verbesserung Aufenthaltsbedingungen
- Siedlungsdurchlüftung
- Verminderung Luftschadstoffe
- Anpassung Nutzungskonzepte
- Vorsorge Extremereignisse
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Erfurt – Bebauungsplanung Nordwestlich der Bunsenstraße
Am Stadtrand der Stadt Erfurt wurde im Zuge der Einzelhandelssteuerung ein einfacher B-Plan für ein Gewerbegebiet am Stadtrand aufgestellt, welches sich in unmittelbarer Nähe eines Kaltluftentstehungsgebiets für die Erfurter Innenstadt befindet. Um auch zukünftig die Frischluftzuführ in die Innenstadt zu gewährleisten wurde in dem B-Plan u.a. ein Verwendungsverbot von luftverunreinigenden Stoffen festgelegt sowie der Ausstoß von luftverunreinigten Stoffen aus Feuerungsanlagen neu reglementiert.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Regensburg – Klimaanpassung in einer historischen Altstadt
Die Altstadt von Regensburg ist nur etwa zur Hälfte mit rechtskräftigen Bebauungsplänen überplant. Es bestehen Überlegungen, einen einfachen B-Plan über die Altstadt zu legen, in dem flächendeckend Regelungen zur Reduzierung der Hitzevulnerabilität festgesetzt werden. Denkbar sind hier grünordnerische Maßnahmen, das Freihalten von stadtklimarelevanten Flächen sowie die Regelung der Baukörperlage, um ggf. bei einem Wiederaufbau ungünstige Gebäudestellungen zu vermeiden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Stadtquartier Rußhütte
Am 3. Juli 2009 kam es zu einem Starkregenereignis im Stadtteil Rußhütte in dessen Folge der kleine Fischbach zu einem reißenden Fluss anschwoll und in Mangel an Retentionsflächen über die Ufer trat. Das Flussbett ist innerhalb des Siedlungsgebietes durch teilweise illegale Anbauten der Einwohner in seiner Dimensionierung stark reduziert worden. Ehemalige Retentionsflächen sind somit nicht mehr nutzbar. Bisher handelt es sich bei diesem Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Um dem Fluss zukünftig mehr Raum zu geben ist zu prüfen, in wie weit ein Baurecht auf Zeit, ggf. in Verbindung mit einem einfachen B-Plan hier eine Lösung darstellen könnte.
Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge
Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung
und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen,
Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit
(zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).
[mehr]
Ansatz: |
- städtebauliche Verträge
- Baurecht auf Zeit
|
|
Vorgehen: |
- Beispiele für Gestaltungsoptionen:
- Einforderung Klimaanalysen
- Gestaltung Außenflächen
- Standortfestlegungen
- Maß der Nutzung
- Anschluss- /Benutzungspflichten
- Folgekosten
|
Vorteile: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen für die Klimaanpassung
- Einschaltung Privater
- "übergesetzliche" Mehrleistungen
- flexible Lösungen
|
|
Grenzen: |
- Kopplungsverbot
- Abänderung ortsrechtlicher Normen
- Gebot der Angemessenheit bzw. Übermaßverbot
- Mangelnde kommunale Erfahrung in der Anwendung
|
Beitrag zur Anpassung: |
- vielfältige Gestaltungsoptionen
- Plan-B-Option
- Resilienz von Raumstrukturen
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Freiburg – Klimaneutrale Stadt 2050
Das Ziel der Stadt Freiburg ist es bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadt 2011 die Studie „Freiburg 2050 – auf dem Weg zur Klimaneutralen Kommune“ in Auftrag gegeben. Diese Studie verwendet hierzu die Methode des Backcastings, d.h. es wird nicht der Weg von heute aus in die Zukunft prognostiziert und daraus Maßnahmen entwickelt, sondern die klimaneutrale Stadt im Jahr 2050 als Ausgangsbasis genommen. Hierfür wurden dann mehrere Szenarien entwickelt die Aussagen treffen, welche Entwicklungen vorangetrieben werden mussen, um dieses Ziel zu erreichen.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Wolfhagen – Nachhaltige und lebendige Kernstadt Wolfhagen 2030
Die Stadt Wolfhagen nimmt an dem EU-Projekt InContext (Individuals in Context) teil. Ziel des Projektes ist sowohl den internen als auch externen Kontext für nachhaltiges Verhalten zu analysieren. Im Rahmen dieses Projektes setzt sich die Stadt Wolfhagen, zusammen mit zwei weiteren Modellkommunen, mit fördernden Faktoren und Hindernissen einer nachhaltigen Entwicklung auseinander. Im Kontext dieses Forschungsvorhabens werden Backcasting-Prozesse eingesetzt, mit deren Hilfe Ergebnisse für innovative Kooperationsmechanismen generiert werden sollen.
BauGB-Klimaschutznovelle
Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der
Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel),
Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und
Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).
[mehr]
Ansatz: |
- § 1 Grundsätze der Bauleitplanung
- § 5 Flächennutzungsplan
- § 171a Stadtumbaumaßnahmen
- Aktivitäten der Klimagerechten Stadtentwicklung erfahren
eine gesetzliche Unterstützung
- Klimaschutz und Klimaanpassung fungieren als
Planungsleitsätze
|
|
Vorgehen: |
- Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen
Maßnahmen im FNP möglich (Frischluftschneisen, Vorkerhungen für
Starkregenereignisse)
|
Vorteile: |
- Beteiligung Privater durch Förderprogramme
- Gebiets- bzw. quartierbezogene Ansätze
|
|
Grenzen: |
- Noch Unsicherheit über Anwendbarkeit gerade bei kleinen
Kommunen
- Einsatz der Instrumente stark von Förderungen abhängig
- Klimaanpassung "noch" nicht in § 136 BauGB erwähnt
|
Beitrag zur Anpassung: |
- (Private) Begrünungsmaßnahmen: Begrünung von Bauten (Dächer
und Fassaden), Baumpflanzungen, etc.
- Anlage, Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen
- Implementation von "no-regret-Maßnahmen"
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Bad Liebenwerda – Freilegung eines historischen Stadtgrabens
In der Stadt Bad Liebenwerda soll im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ein ehemaliger historischer Wassergraben wieder geöffnet werden. Dieser soll zum Einen eine weitere Retentionsflächen für Starkregenereignisse darstellen, aber auch zur Abkühlung bei extremer Hitze dienen. Wesentliche Herausforderung stellen hierbei die Vorgaben zum Hochwasserschutz sowie die Vielzahl an zu beteiligenden Grundstückseigentümern dar.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Hamburg — Stadtgärten Lokstedt
In Hamburg-Lokstedt entstehen momentan die "Stadtgärten Lokstedt". Der für das Gebiet aufgestellte Bebauungsplan bezieht sich auf die BauGB-Novelle und sieht vor, dass die Dächer der Gebäude im Planungsgebiet begrünt werden.
Umsetzungsbeispiel: Stadt Saarbrücken – Franzenbrunnen
Das Wohnquartier Franzenbrunnen stellt ein aktuelles Planungsgebiet in der Stadt Saarbrücken dar. Hier wird versucht im Sinne der BauGB-Novelle die Aspekte der Klimaanpassung aktiv in die Planung mit einzubeziehen. So wurden verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung in die konzeptionelle Planung mit aufgenommen um das Quartier möglichst resilient zu gestalten. Durch diese Maßnahmen wurde versucht im Sinne des § 1a Abs. 5 BauGB die Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung stärker in den Vordergrund zu stellen.
Zwischennutzungen
Zwischennutzungen können dazu dienen, Flächen mit unsicherer
Realisierungsperspektive einer sinnvollen temporären Nutzung
zuzuführen oder unter unsicheren Rahmenbedingungen eine Fläche
zwischenzeitlich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, bis eine
gesicherte Entscheidungsgrundlage vorhanden ist. Hier bieten sich
beispielsweise temporäre Parkkonzepte oder auch zeitlich
befristete bauliche Vorhaben an, um insbesondere bei öffentlichen
Flächen den Verwertungsdruck zu reduzieren und Brachflächen im
Stadtbild zu vermeiden.
[mehr]
Ansatz: |
- temporäre Nutzung von Flächen mit unsicherer
Realisierungsperspektive
- sinnvolle Nutzung für Flächen unter unsicheren
Rahmenbedingungen
- konkrete Nachnutzung gewünscht oder geplant
- zeitlich beschränkte Nutzungsrechte
- geringe Investitionen
|
|
Vorgehen: |
- kein Wechsel des Eigentümers
- keine Änderung des Planungsrechts
- kaum Nutzerkonkurrenz
|
Vorteile: |
- hohe Flexibilität
- geringere Verbindlichkeiten
- Reduzierung des Verwertungsdrucks
- sinnvolle Flächenverwertung
- leichtere politische Durchsetzbarkeit
|
|
Grenzen: |
- begrenzte Spielräume zwischen Befreiung und Duldung
- Interessenskonflikte zwischen Eigentümer, Verwaltung und
Zwischennutzer
- Betriebskostenübernahme
- Unterschätzung des Verwaltungsund Betreuungsaufwandes
- Widerstand bei Aufgabe
|
Beitrag zur Anpassung: |
- dauerhafte Nutzung wird solange offengehalten, wie keine
Klarheit über Klimafolgen besteht
- Wirkungen bestimmter Nutzungen können untersucht
werden
|
|
|
|
Umsetzungsbeispiel: Stadt Leipzig — Dunkler Wald
In der Stadt Leipzig wird versucht, Quartiere mit hohem Bevölkerungsrückgang durch den Einsatz von Grünflächen für die übrigen Bewohner attraktiv zu gestalten. Hierfür wurde unter anderem das Projekt „Dunkler Wald“ von der Stadt initiiert, welches ein Baustein im Gesamtkonzept „Grünes Ritschkeband“ im Leipziger Osten ist. Das Projekt sieht vor auf Brachflächen mit Hilfe von Baumrastern die ehemaligen Raumkanten der Bebauung zu simulieren und so die Aufenthaltsqualität im Quartier wieder zu steigern.
Literatur
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an
den Klimawandel.
Feenstra et al. (1998): Handbook on Methods
for Climate Change Impact Assessment and Adaptation Strategies.
UNEP und vrije Universiteit Amsterdam.
Gesetze
Nutzungspflicht erneuerbarer Energien (§ 3 Abs. 1
EEWärmeG)
Vergütung für die Einspeisung von aus Biomasse erzeugtem Strom (§
27 EEG)
Nachhaltige Energieversorgung durch Nutzung regenerativer
Energien (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG)