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Maßnahme Ene-B-05

Maßnahmen an Kraftwerken: Zum thermischen Gewässerschutz ist die Aufstellung von Wärmelastplänen von wassererfordernden Kraftwerken und Industriebetrieben notwendig.
Art der Maßnahme:
  • Organisatorische Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung der Koordination und Absprache verschiedener Akteure bedarf

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: kurzfristig Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann kurzfristig, d. h. innerhalb von einigen Wochen oder Monaten umgesetzt werden, weil nur geringe Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen und/oder weil eine Abstimmung nur mit wenigen Akteuren notwendig ist und/oder weil die Maßnahme auf schnell veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Druck von Informationsbroschüren)
mit moderatem Kostenaufwand Maßnahmen mit moderatem Kostenaufwand:
Größerer finanzieller Aufwand (ca. 10.000 bis ca. 100.000 EUR), für den Mittel aber in der Regel für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt werden können (vorübergehende personalbezogene Maßnahmen, Aufträge an Dritte, kleinere Investitionen).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Feuerwehr
  • Eigenbetriebe
  • Bauordnung
  • Tiefbau
  • Stadtplanung
  • Landesverwaltungsamt
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Verbraucherzentrale
  • Landwirtschaftskammer
  • Landesumweltamt
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Feuerwehr
  • Eigenbetriebe
  • Bauordnung
  • Tiefbau
  • Stadtplanung
  • Landwirtschaftskammer
  • Zweckverbände
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Verbraucherzentrale
  • Landesumweltamt
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Indikatorengestütztes Monitoring

Um den Belangen der klimaresilienten Entwicklung das ihrer besonderen Bedeutung entsprechende Gewicht bei der planerischen Bewertung und Entscheidung zukommen zu lassen, bedarf es eines Kataloges von Qualitätszielen, die anhand von Indikatoren möglichst quantifizierbar sein sollen. Dabei liefern Qualitätsziele und Indikatoren Maßstäbe für die Zustandsanalyse, die Prognose, die Bestimmung des geplanten Zustandes, die Abschätzung von Planalternativen sowie für die Erfolgskontrolle und können somit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung sein.

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Literatur

keine Literatur

Gesetze

Schutz, Verbesserung und Sanierung des Oberflächenwasserkörpers (Art. 4 Abs. 1a EG-Richtlinie 2000/60/EG)
Schutz von Gewässern und Uferzonen (§ 31 BNatSchG)
Verpflichtung zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen von Gewässern (§ 1a Abs. 1 WHG)