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Maßnahme Ene-B-04

Netzinfrastruktur anpassen: Feinmaschige Transportnetze können die Störanfälligkeit (auf Grund steigender Strombedarfe) minimieren.
Art der Maßnahme:
  • Investive Maßnahme - Maßnahme deren Umsetzung mit direkten Ausgaben verbunden ist (entweder durch Investitionen oder durch die Einrichtung von Förderinstrumenten)

Zielgruppe(n): Kreisfrei, Kreisangehörig, Kleine Gemeinde

Umsetzbarkeit: mittelfristig Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen:
Maßnahme kann mittelfristig, d. h. innerhalb von einigen Monaten oder Jahren umgesetzt werden, weil Ressourcen dafür aufgewendet werden müssen, die nicht sofort zur Verfügung stehen und/oder weil bei der Umsetzung der Maßnahme Konflikte zu erwarten sind, die eine Abstimmung mit verschiedenen Akteuren notwendig machen und/oder weil die Maßnahme auf nur mittelfristig veränderbare Rahmenbedingungen abzielt (z. B. Tätigung von Investitionen).
mit hohem Kostenaufwand Maßnahmen mit hohem Kostenaufwand:
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig (über 100.000 EUR), die eine langjährige Finanzplanung notwendig machen (größere Investitionen in Infrastruktur, langfristige personalbezogene Maßnahmen, Entschädigungsleistungen usw.).

Ständige Beteiligte: Eigentümer von Flächen, Nutzer von Flächen, Übergeordnete Planungsebenen

Weitere Akteure:
Kleine und kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie Städte
intern extern intern extern
  • Feuerwehr
  • Eigenbetriebe
  • Bauordnung
  • Tiefbau
  • Stadtplanung
  • Landesverwaltungsamt
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Verbraucherzentrale
  • Landwirtschaftskammer
  • Landesumweltamt
  • Zweckverbände
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Feuerwehr
  • Eigenbetriebe
  • Bauordnung
  • Tiefbau
  • Stadtplanung
  • Landwirtschaftskammer
  • Zweckverbände
  • Architektenkammer
  • Klimaschutzagentur
  • Verbraucherzentrale
  • Landesumweltamt
  • Versorgungsunternehmen
  • Landesamt für Bauen und Verkehr
  • Landesverwaltungsamt

Umsetzungsansätze

Baurecht auf Zeit, Städtebauliche Verträge

Steuerung der klimaangepassten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am Beispiel von städtebaulichen Verträgen, Stadtumbaumaßnahmen und in Anwendung des Baurechts auf Zeit (zeitlich aufeinanderfolgende Nutzungen).

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Backcasting

Das "Backcasting" (Zurückblenden) als Methode greift die normative Komponente der Szenarioentwicklung heraus, bei die Frage gestellt wird, welche Entscheidungen notwendig sind, um ein bestimmtes Anpas-sungsziel zu erreichen. Es geht beim Backcasting weniger darum, Aussagen über mögliche zukünftige Zustände zu erhalten, sondern vielmehr darum, bereits jetzt gestaltend auf diese Zustände einzuwirken, indem die Umsetzbarkeit und Rahmenbedingungen von Strategiezielen abgebildet werden.

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BauGB-Klimaschutznovelle

Die Klimaschutznovelle Städtebauliche Dimension der Klimaanpassung (Aufnahme der sogenannten Klimaschutzklausel), Klar-stellung von unbestimmten Sachverhalten (Anpassung an und Schutz des Klimas ist damit eine städtebauliche Aufgabe).

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Literatur

Bauministerkonferenz (2007): Klimaschutz in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung. 

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)(Hg.)(2007): Raumwentwicklungsstrategien zum Klimawandel. Dokumentation der Fachtagung am 30. Oktober 2007 im Umweltforum in Berlin. Berlin.  

Institute for Catastrophic Loss Reduction, Research and Analysis Division (Hg.)(2004): Background Paper on Disaster Resilient Cities. Ottawa.

 

 

 

Gesetze

Erweiterung der Netzkapazität zur Einspeisung erneuerbarer Energien nach EEG (§ 9 Abs. 1 EEG)