Am Beispiel der Flächennutzungsplanung mit integrierter Landschaftsplanung der Stadt Regensburg soll aufgezeigt werden, dass zur Anpassung an den Klimawandel keine neuen Planungsinstrumente erforderlich sind, sondern die diesbezüglichen fachlichen Anforderungen einer Klimafolgenabschätzung im Rahmen der - in Planungsverfahren bereits integrierten – Umweltprüfung erfüllt werden können.